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Die Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen erfolgt in einem transparenten Bewerbungsverfahren. Eine Verpachtung nach Höchstgebot ist dabei ausgeschlossen. Bewertungsgrundlage sind einheitlich festgelegte Bewerbungs- und Bewirtschaftungskriterien, die unter anderem biologischen Landbau und regional ansässige Landwirtschaft fördern sollen. Ziel ist, dass sich der Anteil der Öko-Landwirtschaft in Leipzig künftig erhöht und Produkte stärker regional vermarktet werden.

In den kommenden Jahren will das Liegenschaftsamt insgesamt 870 Hektar für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nach dem neuen Verfahren bereitstellen. Grundlage ist das vom Stadtrat im Jahr 2023 beschlossene Teilkonzept, das unter anderem die Ausschreibungskriterien festlegt. Weitere Details, Präsentationen und wichtige Hinweise dazu sind auf der Infoseite zum Landwirtschaftskonzept zu finden.

Zweite Tranche mit 21 Hektar

Das erste Verfahren dieser Art startete mit der Ausschreibung von sieben Flächenlosen im März 2025. In der nun veröffentlichten zweiten Tranche werden vom 20. April bis 31. Mai 2026 sechs Flächenlose mit insgesamt rund 21,4 Hektar bereitgestellt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden über eine Laufzeit von 15 Jahren zu einem ortsüblichen Pachtzinssatz angeboten. Dabei sollen sowohl kleinere als auch größere Betriebe gleichermaßen angesprochen werden. Deshalb wurden unterschiedlich große Flächenlose zwischen knapp zwei und neun Hektar im Leipziger Stadtgebiet für das Vorhaben ausgewählt. 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Mai 2026 wertet das Liegenschaftsamt die eingereichten Bewerbungen aus und nimmt anschließend Vertragsverhandlungen mit den jeweils Erstplatzierten auf. Alle Details werden dann in einem Pachtvertrag vereinbart.

Grundstücke der 2. Tranche

Pachtlos Gemarkung Flurstücke Gesamtgröße
1 Böhlitz-Ehrenberg 172a, 172d, 172g (je Teilfläche) circa 2,9 Hektar
2 Böhlitz-Ehrenberg, Rückmarsdorf 173/1 (Teilfläche), 173h (Teilfläche), 172d (Teilfläche), 174/4, 328/1 circa 3,2 Hektar
3 Lindenthal 205, 211/1 (je Teilfläche) circa 9,2 Hektar
4 Portitz 45 (Teilfläche) circa 1,9 Hektar
5 Seehausen 603/1 circa 1,8 Hektar
6 Thekla 130/22 (Teilfläche) circa 2,4 Hektar

Bewertungskriterien und Bepunktung

Nummer Kriterium Vorgabe beziehungsweise Bepunktung
1 Pachtzins Vorgabe
2 Durchführung einer Bodenuntersuchung zu Beginn und aller 6 Jahre Vorgabe
3 Verbot des Einsatzes von Klärschlamm beziehungsweise Komposten mit Klärschlammbestandteilen Vorgabe
4 Verbot des Einsatzes von gentechnisch modifiziertem Saatgut sowie Tierfutter Vorgabe
5 Umsetzung beziehungsweise Berücksichtigung naturschutzfachlicher und wasserwirtschaftlicher Vorgaben Vorgabe
6 Fachliche Mindestanforderungen an die Pächterin beziehungsweise den Pächter Vorgabe
7 Teilnahme an der Arbeitsgruppe "Landwirtschaft und Stadt" Vorgabe
8 a Nachhaltigkeitsbewertung (Modell Repro) ergibt mindestens 0,75 2
8 b Nachhaltigkeitsbewertung (Modell Repro) ergibt weniger als 0,75 1
8 c Anderes Nachhaltigkeitsbewertungsmodell wurde angewandt 1
8 d Keine Nachhaltigkeitsbewertung durchgeführt 0
9 a Eigenschaft als Junglandwirt/ Junglandwirtin 1
9 b Landwirtschaftliche Existenzgründerin/ Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Jahre 2
10 Produktionsprogramm Gartenbau beziehungsweise Baumschulen 1
11 a Ökologischer Landbau - Teilbetrieb in ökologischer Wirtschaftsweise 2
11 b Ökologischer Landbau - gesamter Betrieb in ökologischer Wirtschaftsweise 4
12 Solidarische Landwirtschaft 2
13 a Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf Pachtflächen der Stadt Leipzig 1
13 b Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen unternehmensweit 2
14 Tierbesatz: 50 Prozent der Futtermittel aus eigenem Anbau und insgesamt 100 Prozent aus Deutschland 1
15 Teilnahme am Wissenstransfer 1
16 a Umsatzanteil regionale Vermarktung zwischen 5 und 19 Prozent 1
16 b Umsatzanteil regionale Vermarktung 20 Prozent und mehr 2
17 Regionale Herkunft des Bewirtschafters: Betriebssitz im Stadtgebiet von Leipzig und den Landkreisen Leipzig, Nordsachsen, Saalekreis, Stadt Halle, Burgenlandkreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Altenburger Land 3
18 Verzicht auf Mineraldünger (nicht kombinierbar mit ökologischer Vollbewirtschaftung Nummer 11 b) 1
19 a Geschlechtergerechtigkeit/Gehaltsunterschiede gemittelt über alle Beschäftigungsverhältnisse < 10 Prozent 1
19 b Geschlechtergerechtigkeit/Gehaltsunterschiede gemittelt über alle Beschäftigungsverhältnisse < 5 Prozent 2
20 Ausbildungsbetrieb 2

Wissenswertes zur Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen

Die Flächen und deren Nutzung

Die Stadt Leipzig möchte möglichst allen landwirtschaftlichen Betriebsformen Flächen zur Pachtung anbieten. Daher wurden in der ersten Tranche kleinere, mittlere sowie größere Pachtflächen zusammengestellt und angeboten. Darüber hinaus wurden nur Flächen ausgewählt, die keinem städtischen Planungsprozess unterliegen, um die langfristige Verpachtung sicherzustellen.

Alle ausgeschriebenen Landwirtschaftsflächen unterliegen zum Zeitpunkt der Ausschreibung keinem städtischen Planungsprozess. Es ist vorgesehen, die Flächen für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit zur Bewirtschaftung bereitzustellen. Jedoch kann durch die Entscheidungen städtischer Gremien ein Planungsprozess angestoßen werden, der sich langfristig auf die Verfügbarkeit von einzelnen Landwirtschaftsflächen auswirken kann.

Nach Auslaufen der 15-jährigen Pachtzeit werden die Flächen erneut in einem Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.

Die vorrangige Nutzung der jeweiligen Landwirtschaftsflächen (zum Beispiel Ackerland, Grünland, Sonderkulturen) ergibt sich in erster Linie aus dem Flächennutzungsplan. Welche Kulturen auf Flächen angebaut werden, ist abhängig vom Boden, von natürlichen Beschränkungen sowie von der betriebswirtschaftlichen Entscheidung der Pächterinnen und Pächter.

Die Einschränkungen und Auflagen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben, aus dem Kriterienset sowie aus den Regelungen des geschlossenen Pachtvertrages.

Es gibt keine strikten Vorschriften, welche Anbaufrüchte gepflanzt werden müssen oder welche verboten sind.

Aktuell liegen noch keine Bodenanalysen oder -gutachten vor.

Sofern diesbezüglich Informationen vorliegen, wird in den Exposés explizit darauf hingewiesen.

In der Regel liegen die Flächen an öffentlich oder teilöffentlich gewidmeten Straßen oder Feldwegen, sodass die Erreichbarkeit der Flächen sichergestellt ist. In Einzelfällen werden auch Hinterliegergrundstücke zur Verpachtung ausgeschrieben, bei welchen die öffentliche Erreichbarkeit hingegen nicht garantiert werden kann. Darauf wird in den Exposés explizit hingewiesen.

Wer innerhalb der 15-jährigen Pachtzeit Flächen mit anderen Bewirtschaftern aufgrund von beispielsweise Fruchtfolgewechseln tauschen möchte, muss einen Antrag auf Pflugtausch stellen.

Aktueller Pächter beziehungsweise Pächterin sowie Zwischennutzer beziehungsweise Zwischennutzerin müssen eine Verpflichtungserklärung darüber abgeben, dass der oder die Zwischennutzer/-in die eingegangenen Verpflichtungen aus dem Kriterienkatalog 1:1 zu übernehmen und zu vertreten hat. Dies wird auch im Pachtvertrag geregelt.

Umweltauflagen und -vorschriften

Bei der Nutzung der gepachteten landwirtschaftlichen Flächen müssen verschiedene umweltrechtliche Vorschriften eingehalten werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und nachhaltige Bewirtschaftungspraktiken sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem die Düngemittelverordnung, das Pflanzenschutzgesetz, die Pflanzenschutzmittelverordnung, das Wasserhaushaltsgesetz, das Bodenschutzgesetz und das Emissionsschutzgesetz.

Einzelne zur Verpachtung ausgeschriebene Flächen liegen in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie Natura 2000-Gebieten. In diesen Fällen ergeben sich zusätzliche Auflagen aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den Natura 2000-Richtlinien. Darauf wird in den Exposés explizit hingewiesen.

Ja, Maßnahmen zur Bodenerhaltung oder -verbesserung sind nötig, um die langfristige Fruchtbarkeit und Gesundheit des Bodens sicherzustellen. Dies betrifft unter anderem die Fruchtfolgeplanung, den Anbau von Zwischenfrüchten, Erosionsschutzmaßnahmen oder die organische Düngung.

Vertragliche, finanzielle und rechtliche Aspekte

Der Pächter hat neben dem Pachtzins die Grundsteuerlast des jeweiligen Grundstücks zu tragen. Darüber hinaus anfallende Bewirtschaftungskosten, Kosten für Wasser- und Abwasser, Versicherungen und sonstige Gebühren sind ebenfalls vom Pächter oder von der Pächterin zu tragen.

Der Abschluss von Versicherungen ist kein Pflichtkriterium und erfolgt daher freiwillig und nach eigenem Ermessen des Pächters. Für den Pächter ist es möglicherweise sinnvoll, verschiedene vermögenssichernde Versicherungen wie Haftpflichtversicherung, Ernteversicherung oder Rechtschutzversicherung abzuschließen.

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen gelten die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.

Ja, es gibt spezifische Regelungen für den Fall von Vertragsverletzungen oder Nichterfüllung in den landwirtschaftlichen Pachtverträgen. Diese Regelungen sind im Vertrag selbst sowie im Gesetz verankert und dienen dazu, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu schützen. Vertragsverletzungen treten vorrangig auf bei Nichtzahlung der Pacht, nichtvertragsgemäßer Nutzung sowie bei Verstößen gegen Umwelt- und Naturschutzauflagen. Im Falle einer Vertragsverletzung kann es zur schriftlichen Abmahnung, zu Schadensersatzforderungen, Vertragsstrafen sowie zur Kündigung des Vertragsverhältnisses kommen.

Bei der Neuausschreibung landwirtschaftlicher Nutzflächen legt die Stadt Leipzig einen zu erzielenden Pachtzins fest. Dieser wird anhand der durchschnittlichen ortsüblichen Pachtpreise im Stadtgebiet und den daran angrenzenden Gemarkungen ermittelt. Der Pachtzins wird in Euro pro Bodenpunkt der Fläche und Jahr angegeben und ist nicht verhandelbar. Die Pachtinteressentinnen und -interessenten haben sich in ihrem Angebot an diesen Pachtzins zu halten.

Ja. Nach jeweils drei vollen Pachtjahren kann jede Vertragspartei verlangen, dass der Pachtzins entsprechend den Veränderungen des ortsüblichen Pachtzinses für vergleichbare, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke angepasst wird, wenn die Veränderung mehr als 10 Prozent beträgt.

Es gibt keine Verlängerungsoptionen in den Landpachtverträgen. Nach Auslaufen der 15-jährigen Pachtzeit werden die Flächen erneut in einem Bewerbungsverfahren ausgeschrieben.

Fragen zur Flächenbereitstellung?

0341 123-5660

Montag 13-15 Uhr und Mittwoch 10-12 Uhr

Kontakt

Liegenschaftsamt

Adresse
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
E-Mail
landwirtschaft@leipzig.de

Stadt Leipzig, Liegenschaftsamt
04092 Leipzig