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Seit dem Jahr 2020 wird in Leipzig das "Konzept für ein Beteiligungsverfahren und ein Beschwerdemanagement für Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete" umgesetzt. Das Konzept wurde am 4. September 2019 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen (VII-DS-07871).

Ziel ist es, das Zusammenleben geflüchteter Menschen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig zu unterstützen. Bei Problemen in der Gemeinschaftsunterkunft können die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Beschwerden vorbringen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu beschweren: In der Gemeinschaftsunterkunft oder beim Sozialamt. Mündlich, per E-Mail oder per Kontaktformular.

Das Beschwerdeverfahren in Leipzig beinhaltet drei Stufen. Kann ein Sachverhalt keiner verbindlichen Lösung zugeführt werden, kann die nächsthöhere Beschwerdestufe einbezogen werden.

Erste Stufe: Beschwerdeinstanzen in den Gemeinschaftsunterkünften

Beschwerden können in der Gemeinschaftsunterkunft z.B. bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Betreuung oder der Hausleitung vorgetragen werden. Oftmals kann Beschwerden vor Ort in der Gemeinschaftsunterkunft schnell abgeholfen werden.

Zweite Stufe: Sozialamt, Abteilung Migrantenhilfe

Nicht alle Beschwerden können in der Gemeinschaftsunterkunft gelöst werden. In diesen Fällen kann die Beschwerde an die Abteilung Migrantenhilfe gerichtet werden. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unterkunft prüft das Sozialamt, wie der Beschwerde abgeholfen werden kann.

Dritte Stufe: Externe Beschwerdestelle

Kann einer Beschwerde in der ersten und zweiten Stufe nicht abgeholfen werden, kann die externe Beschwerdestelle angerufen werden. Die externe Beschwerdestelle ist ein Gremium bestehend aus

  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Migrantenbeirats,
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V und
  • einer Vertreterin oder einem Vertreter der Träger der Unterbringungseinrichtungen.

Das Gremium soll innerhalb von einem Monat nach Eingang einer Beschwerde tagen und über die eingegangene Beschwerde beraten. Dabei werden Lösungsvorschläge für alle Beteiligten entwickelt. Die externe Beschwerdestelle ist als Vermittlungsinstanz zu verstehen.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete können die Beschwerdemöglichkeiten nutzen. Dies gilt auch für Personen, die Leistungen vom Jobcenter (SGB II) bekommen oder arbeiten.

Personen, die in einer eigenen Wohnung oder in einer von der Stadt Leipzig zugewiesenen Wohnung wohnen, können die hier beschriebenen Beschwerdemöglichkeiten nicht nutzen. Diese Personen sollten sich bei Beschwerden an den Vermieter oder die Vermieterin der Wohnung wenden.

Es werden nur Beschwerden behandelt, die das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft betreffen.

Beschwerden über Geldleistungen des Sozialamtes oder Entscheidungen der Ausländerbehörde können nicht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens bearbeitet werden.

In Fällen, die sich auf Geldleistungen des Sozialamtes oder Entscheidungen der Ausländerbehörde beziehen, müssen Sie sich direkt an das Sozialamt, Abteilung Migrantenhilfe (migrantenhilfe@leipzig.de) oder die Ausländerbehörde (abh@leipzig.de) wenden.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Beschwerde zu äußern.

  • Sie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrer Gemeinschaftsunterkunft direkt ansprechen oder per E-Mail anschreiben. Darüber hinaus können Sie den Beschwerde-Briefkasten in Ihrer Gemeinschaftsunterkunft nutzen.
  • Sie können sich an das Sozialamt, Abteilung Migrantenhilfe wenden. Sie können in Ihrer Sprache eine E-Mail an unterkunft-beschwerde@leipzig.de senden oder das Kontaktformular nutzen.

Kontaktformular für Beschwerden

Sie können Ihre Beschwerde beim Sozialamt per deutschem Kontaktformular oder englischem Kontaktformular einreichen. Sie können Ihre Beschwerde anonym einreichen. Allerdings können Sie nur eine Rückmeldung erhalten, wenn Sie mindestens eine E-Mail-Adresse nennen.

Kontakt

Sozialamt
Migrantenhilfe

Adresse
Prager Straße 21
04103 Leipzig
Fax
0341 123-9225
E-Mail
unterkunft-beschwerde@leipzig.de

Frau Beata Krasowski

Telefon
0341 123-4532

Stadt Leipzig, Sozialamt
04092 Leipzig

Straßenbahn:
15 (Gutenbergplatz oder Ostplatz)
Bus:
60 (Ostplatz)