Wenn ein Kind oder Jugendlicher eine Unterstützung wegen seelischer Probleme braucht, muss geprüft werden, ob die seelische Gesundheit länger als sechs Monate anders ist als bei anderen in seinem Alter. Diese Probleme hindern das Kind daran, am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen, oder es wird erwartet, dass sie das tun.
Ob für das Kind oder Jugendlichen Teilhabeleistungen gewährt werden können, wird von einem Fachdienst geprüft. Erst wenn die Prüfung zeigt, dass das Kind eine seelische Behinderung hat oder bald haben wird, werden die Kosten für die Hilfe übernommen.
Jedes Kind, das zur Schule geht, soll die Unterstützung bekommen, die es braucht. Dazu gehören:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe,
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und
- Förderungen der Schulen für einen inklusiven Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Der Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule sorgt dafür, dass die Hilfe gut abgestimmt ist. Verschiedene Fachleute arbeiten zusammen, um die beste Unterstützung für das Kind zu finden.
Die Kolleg/-innen im Fachdienst Eingliederungshilfe beraten Sie zum weiteren Vorgehen und der notwendigen Unterlagen, die dafür eingereicht werden müssen.