Schulische Bildung im Kontext von Integration
In Sachsen haben Kinder und unter 18-jährige Jugendliche Schulrecht und Schulpflicht - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Grundlage für die Integration von zugewanderten Schülerinnen und Schülern, bei Bedarf auch von Schülerinnen und Schülern aus Familien mit Einwanderungsgeschichte, die schon längere Zeit in Deutschland leben, ist die "Sächsische Konzeption zur Integration von Migranten".
Wesentliche Maßnahmen zur Förderung der Integration sind unter anderem:
- besondere Bildungsberatung
- Vorbereitungsklassen, in denen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet wird
- der Einsatz von ausgebildeten Betreuungslehrkräften
- Schulassistentinnen und Schulassistenten mit dem Profil Sprach- und Integrationsmittlung
- Herkunftssprachlicher Unterricht
Nähere Informationen, ein Erklärvideo mit englischen und arabischen Untertiteln und die Broschüre "Willkommen an sächsischen Schulen" in verschiedenen Sprachen finden Sie unter www.migration.bildung.sachsen.de.
Schulanmeldung für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Herkunftssprache nicht Deutsch oder nicht ausschließlich Deutsch ist, melden sich ab dem zweiten Schulhalbjahr 2023/2024 für den Schulbesuch über ein Online-Schulportal zum Schulbesuch an.
Wer kann die Anmeldung im Schulportal vornehmen?
Die Anmeldung kann von einem Elternteil, anderen Personensorgeberechtigten oder Betreuern durchgeführt werden. Eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind zur Erreichbarkeit und Terminabstimmung zwingend erforderlich.
Wie geht es nach der digitalen Anmeldung weiter?
Nach der Onlineanmeldung erhalten Sie eine Einladung zur „Besonderen Bildungsberatung“.
Was ist die Besondere Bildungsberatung?
Die Besondere Bildungsberatung ist Voraussetzung für die schulische Integration auf dem ersten Bildungsweg und bietet individuelle Beratung zu Bildungsmöglichkeiten. Sie kann auch die Anerkennung von Schulabschlüssen bzw. bisher besuchten Schuljahren im Herkunftsland umfassen.
Wo findet die Besondere Bildungsberatung statt?
Die Besondere Bildungsberatung findet entweder beim Landesamtes für Schule und Bildung oder an einer beauftragten Schule statt; in der Regel an der Schule, an der zukünftig der Schulbesuch erfolgt.
Deutsch als Zweitsprache - DaZ-Klassen
Eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg für Migrant/-innen ist das Beherrschen der deutschen Sprache als Bildungssprache.
Im Unterrichtsfach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) lernen die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der Alltags- und Bildungssprache. Unterrichtet wird auf der Grundlage eines Lehrplanes, der das Fach in drei Etappen gliedert. Für die erste und zweite Etappe sind spezielle Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen) an ausgewählten Grund- und Oberschulen eingerichtet.
16-18-jährige neu Zugewanderte nichtdeutscher Herkunftssprache werden in Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten an ausgewählten berufsbildenden Schulen unterrichtet.
Weitere Informationen Deutsch als Zweitsprache und herkunftssprachlicher Unterricht
Wichtige Ansprechpartnerin ist die Koordinatorin für Migration/Integration im Landesamt für Schule und Bildung:
Landesamt für Schule und Bildung
Frau Dr. Christine Mäkert
Koordinatorin für Migration / Integration
Postanschrift: Postfach 100653, 04006 Leipzig
Sitz: Nonnenstraße 17 a, 04229 Leipzig
Telefon: 0341 4945-725
Fax: 0341 4945-614
E-Mail: Migration-Leipzig@lasub.smk.sachsen.de