Der Flächennutzungsplan wird als sogenannter vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Seine Grundlage findet sich im Baugesetzbuch, dem wichtigsten deutschen Gesetz für die Bauleitplanung. Der Flächennutzungsplan gibt den planerischen Rahmen für die städtebauliche Entwicklung des gesamten Stadtgebiets für einen Zeitraum von circa zehn bis fünfzehn Jahre vor. Der rechtsverbindliche Originalplan liegt im Stadtplanungsamt aus und kann bei der Planinformation eingesehen werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan ist online verfügbar unter: Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig (PDF 19 MB) . Zudem kann der Flächennutzungsplan online im Stadtplan der Stadt Leipzig angezeigt werden (Hinweise: herauszoomen und über der Inhaltsverzeichnis anzeigen lassen). Zusätzlich wird auf die Legende zum Flächennutzungsplan (PDF 118 KB) verwiesen.
Auf der Grundlage der Planung wurden sowohl übergeordnete als auch kommunale, informelle Pläne und Fachpläne ausgewertet. Auf übergeordneter Ebene sind der Landesentwicklungsplan sowie der Regionalplan Westsachsen entscheidend bei der Festlegung der jeweiligen Ziele und Entwicklungsvorstellungen für die Region beziehungsweise den Freistaat. Auf kommunaler Ebene wurden folgende Planwerke berücksichtigt:
- Der Landschaftsplan ist die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan (FNP) und Prüfinstrument für die Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung sowie anderer Pläne und Programme.
- Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Leipzig 2030 ist die Zukunftsstrategie zur Entwicklung Leipzigs für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Es führt alle für Leipzigs Stadtentwicklung bedeutsamen Themen zusammen. Hierbei ist die fachübergreifende Arbeit innerhalb der Stadtverwaltung ebenso wichtig, wie die Einbindung aller Akteure der Stadtgesellschaft.
- Stadtentwicklungspläne (STEPs) Gewerbliche Bauflächen (2005, in Fortschreibung), Zentren (2016), Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsneubau (2011, derzeit in Fortschreibung).
- Fachplanungen unter anderem der Bereiche Schulentwicklungs-, Sozial-, Kultur-, und Verkehrsplanung (Straßenhauptnetzzielplanung, Nahverkehrsplan, Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz 2020 und weitere).