Doppelhaushalt 2019/2020
Am 30. Januar 2019 hat der Leipziger Stadtrat den Doppelhaushalt der Stadt für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.
Auf dieser Seite finden Sie weitere Haushaltsunterlagen der Stadt Leipzig – sowohl aktuelle als auch Dokumente aus vergangenen Jahren. Dazu gehören unter anderem Doppelhaushalte mit den dazugehörigen Unterlagen, die Eröffnungsbilanz der Stadt Leipzig sowie aktuelle Jahresabschlüsse und Zuwendungsberichte.
Alle Dokumente stehen Ihnen zum Lesen und Herunterladen zur Verfügung.
geplante Einnahmen
geplante Ausgaben
Am 30. Januar 2019 hat der Leipziger Stadtrat den Doppelhaushalt der Stadt für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen.
Am 1. Februar 2017 hat der Leipziger Stadtrat den nunmehr zweiten Doppelhaushalt der Stadt für die Jahre 2017 und 2018 beschlossen. Dieser schließt bei einem jährlichen Gesamtvolumen von mehr als 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 mit einem Defizit von 38,3 Millionen Euro ab, welches vom geplanten Überschuss von 55,7 Millionen Euro im Jahr 2018 mehr als ausgeglichen wird. Somit erwirtschaftet Leipzig über die zweijährige Haushaltsperiode insgesamt einen Überschuss von 17,4 Millionen Euro.
Für das Haushaltsjahr 2018 war aufgrund der Entwicklungen im Kindertagesstättenbereich ein Nachtragshaushalt aufzustellen und eine Nachtragssatzung gemäß § 77 Absatz 2 Nr. 3 SächsGemO zu erlassen. Die Nachtragssatzung ist eine Änderungssatzung. Hierdurch werden die Festsetzungen der originären Haushaltssatzung und die Ansätze des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 rückwirkend zum 01.01.2018 ersetzt.
Am 18.03.2015 wurde in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Haushaltsplan für den ersten Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen:
Am 19.12.2013 wurde in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Haushaltsplan 2014 beschlossen:
Am 17.12.2012 wurde in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig der Haushaltsplan 2013 beschlossen:
Der Sächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. November 2007 das Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen verabschiedet. Die Stadt Leipzig folgt der gesetzlichen Regelung des Freistaates Sachsen, die für alle Kommunen in unserem Bundesland die Umstellung bis Januar 2013 als Pflichtaufgabe definiert hat. In der Ratsversammlung am 15.12.2011 wurde der 1. doppische Haushaltsplan 2012 beschlossen.
Die erstmals erstellte Vermögensrechnung der Stadt Leipzig weist eine Bilanzsumme von rund 4,1 Milliarden Euro aus. Davon entfallen fast vier Milliarden Euro auf das Anlagevermögen. Bei der in diesem Jahr erfolgten Umstellung des kommunalen Haushaltswesens von der Kameralistik auf die Doppik ist die Eröffnungsbilanz erforderlich. Mit der Aufstellung wird eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden vorgenommen. Die Eröffnungsbilanz finden Sie unter Eröffnungsbilanz 2012 der Stadt Leipzig (PDF 3,5 MB).
Die Stadt Leipzig stellt zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss gemäß § 88 SächsGemO auf. Der erste Jahresabschluss der Stadt Leipzig nach doppischem Haushaltsrecht wurde nach der Eröffnungsbilanz für das Jahr 2012 aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen auszuweisen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Leipzig zu vermitteln. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Vermögensrechnung (Bilanz) sowie dem Anhang und dem Rechenschaftsbericht.
In der Ratsversammlung vom 18.07.2012 hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass die Stadtverwaltung für jedes Haushaltsjahr einen Zuwendungsbericht zu veröffentlichen hat (RBV 1286/12). In diesem sind alle in einem Jahr an Vereine, Verbände und Initiativen ausgereichten finanziellen Förderungen aufzuzeigen. Der Zuwendungsbericht soll folgende Angaben beinhalten: