Mit den Merkzeichen sind besondere Rechte verbunden:
Merkzeichen G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- Ermäßigung der Kfz-Steuer oder Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Merkzeichen aG – außergewöhnliche Gebehinderung
- Blauer Parkausweis
- Befreiung der Kfz-Steuer
- Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr
Merkzeichen Bl –Blindheit
- Blauer Parkausweis
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
Merkzeichen Gl - Gehörlos
- Ermäßigung bei der Kfz-Steuer oder Vergünstigung im öffentlichen Personennahverkehr
Merkzeichen TBl - Taubblind
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Merkzeichen B - Berechtigung für eine ständige Begleitung
- kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder eines Hundes
- Begleitperson ist von der Kurtaxe befreit
Merkzeichen H - Hilflos
- Befreiung von der Kfz-Steuer
- Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr
Merkzeichen RF - Rundfunkbeitragspflicht-Ermäßigung
- Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Merkzeichen 1. Kl - Erste Klasse bei Bahnfahrt
- Beförderung in der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis für die 2. Wagenklasse
Die Aufzählung der Rechte ist nicht abschließend.