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Aus den Mitteln des Verfügungsfonds können kleinere Projekte in Mockau umgesetzt werden. Diese Projekte sollen einen nachweisbaren Mehrwert für den Stadtteil erbringen. Die finanzielle Unterstützung der Projekte erfolgt kurzfristig und möglichst unbürokratisch.

Die Antragsstellung

Auf einem Tisch steht ein Mikroskop, daneben liegen mehrere Buntstifte.
© Mahmoud Dabdoub

Wer kann einen Antrag stellen?

Projektträger können lokale Akteure, Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Privatpersonen sein, wenn

  • sie ein Projekt im Fördergebiet Mockau realisieren wollen und
  • dieses den gültigen Förderrichtlinien des Verfügungsfonds (siehe Förderrichtlinie im Downloadbereich) entspricht

Mit dem beantragten Projekt darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Wie hoch ist die Förderhöhe?

Für die Unterstützung kleinerer Projekte im Stadtteil gibt es zwei Förderbereiche:

Nicht-investive Projekte

Hier gibt es eine festgelegte Obergrenze von 1.000 Euro für die anteilige Förderhöhe. Dabei dürfen einzelne Anschaffungen nicht mehr als 410 Euro betragen.

Es werden ein angemessener Eigenanteil und/ oder Eigenleistungen des Antragstellers erwartet.

Investive Projekte

Antragsteller können für bauliche (investive) Projekte bis zu 5.000 Euro beantragen. Hier erfolgt eine maximale Bezuschussung von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die übrigen Kosten werden als Eigenanteil von mindestens 50 Prozent durch den Antragsteller erbracht. Der Eigenanteil kann auch durch Arbeitsleistungen in Höhe von 8 Euro pro Stunde erbracht werden. Hierfür kann ein Stundennachweis mit Angabe der Personen, erbrachten Arbeitsstunden und einer Leistungsbeschreibung eingereicht werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Speisen, Getränke, Mieten, Reise- und Personalkosten oder Verwaltungsgebühren.

Hinweis: Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe zur Verfügung.

Wo wird der Antrag abgegeben?

Mit Händen werden aus Lehm Figuren geformt.
© Mahmoud Dabdoub

Vom Projektträger unterschriebene Anträge (siehe Downloadbereich) werden beim Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung entgegengenommen:

  • persönlich in der Prager Straße 118, Haus C, 6. Etage, Zimmer C.6.048 in 04317 Leipzig
  • postalisch unter folgender Anschrift: Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, 04092 Leipzig

Parallel ist der Antrag beim Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau per E-Mail an intigra@bgh-leipzig.de einzureichen.

Wann können Anträge gestellt werden?

Kinder und Jugendliche stehen auf einer Wiese und spielen an einem hölzernen Spieltisch.
© Mahmoud Dabdoub

Zu den angegebenen Terminen ist die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds im Jahr 2026 möglich:

  • 15. März 2026
  • 15. Mai 2026
  • 15. August 2026
  • 30. September 2026 (optional)

Beratung und Hilfe?

Für die Einordnung und Förderfähigkeit beabsichtigter Projekte steht das Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau für die Beratung vor der Antragstellung zur Verfügung.

Kontakt

Quartiersmanagement INTIGRA+ Mockau
bgh. Gauly & Volgmann GbR
Georg-Schumann-Straße 130
04155 Leipzig

Telefon: 0341 5503773

E-Mail: intigra@bgh-leipzig.de

Sprechzeit vor Ort

Dienstags, zwei Mal im Monat
14:00 bis 17:30 Uhr

Bibliothek Mockau
Essener Straße 102, 04357 Leipzig

Wer entscheidet über die Anträge?

Aus der Vogelperspektive ist ein Platz mit mehreren Pavillons zu sehen.
© Mahmoud Dabdoub

Die Anträge werden durch das Vergabegremium gewissenhaft geprüft, bewertet und darüber entschieden. Das Gremium hat sich aus 13 Stadtteilakteuren und Repräsentanten unterschiedlicher Zielgruppen formiert und wurde durch das INTIGRA-Netzwerk bestätigt. Neben unterschiedlichen Einrichtungen, Institutionen und Vereinen aus dem Sozialraum, sind auch Vertreter aus Politik sowie Verwaltungsmitarbeiter Teil des Gremiums.

Das Vergabegremium tagt in der Regel 14 Tage nach den genannten Stichtagen.

Die Beratung zu den Anträgen ist öffentlich. Hierzu werden auch die Antragsteller zur Vorstellung ihrer Projekte eingeladen. Der Abstimmungsprozess ist nicht öffentlich.

Die Erstellung der Bescheide sowie die Abrechnung erfolgt über das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.

Kontakt

Stadtteilentwicklung/ Stadterneuerung

Adresse
Technisches Rathaus
Haus C
Prager Straße 118-120
04317 Leipzig
Fax
0341 123-5412
E-Mail
aws@leipzig.de
Webseite

Frau Anika Franke

Sachbearbeiterin
Telefon
0341 123-5430
Zimmer
C.6.048

Stadt Leipzig, Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung
04092 Leipzig

Straßenbahn:
12, 15 (Technisches Rathaus) 2 (Altes Messegelände) 4 (Riebeckstraße/ Stötteritzer Straße)
Bus:
60 (Ostplatz) 70,74 (Technisches Rathaus)
 

  • Gebäude für Rollstuhlfahrer voll zugänglich
  • Aufzug für Rollstuhlfahrer zugänglich
  • Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
  • Markierte Behindertenparkplätze vorhanden
  • Freies WLAN vorhanden