Für die Unterstützung kleinerer Projekte im Stadtteil gibt es zwei Förderbereiche:
Nicht-investive Projekte
Hier gibt es eine festgelegte Obergrenze von 1.000 Euro für die anteilige Förderhöhe. Dabei dürfen einzelne Anschaffungen nicht mehr als 410 Euro betragen.
Es werden ein angemessener Eigenanteil und/ oder Eigenleistungen des Antragstellers erwartet.
Investive Projekte
Antragsteller können für bauliche (investive) Projekte bis zu 5.000 Euro beantragen. Hier erfolgt eine maximale Bezuschussung von maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die übrigen Kosten werden als Eigenanteil von mindestens 50 Prozent durch den Antragsteller erbracht. Der Eigenanteil kann auch durch Arbeitsleistungen in Höhe von 8 Euro pro Stunde erbracht werden. Hierfür kann ein Stundennachweis mit Angabe der Personen, erbrachten Arbeitsstunden und einer Leistungsbeschreibung eingereicht werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Speisen, Getränke, Mieten, Reise- und Personalkosten oder Verwaltungsgebühren.
Hinweis: Die Mittel stehen vorbehaltlich der Haushaltsfreigabe zur Verfügung.