Aufenthalt und Dokumente
Schritt für Schritt zum Antrag
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zu den Themen Antragstellung und Abholung von Dokumenten. Für Rückfragen zum Antrag steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Zusätzliche Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie zudem in unserem FAQ-Bereich.
Sie haben Ihren bereits Antrag abgegeben? So geht es weiter: Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument.
Bitte wählen Sie zunächst, ob Sie ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht beantragen möchten. Anschließend wählen Sie bitte den Grund Ihres Aufenthaltes sowie den Aufenthaltstitel, welcher für Sie in Frage kommt.
Auf der jeweiligen Seite zu dem Antrag werden Sie über das Verfahren und die notwendigen Unterlagen informiert. Bitte stellen Sie die benötigten Unterlagen entsprechend zusammen.
Den Antrag können Sie für viele Aufenthaltstitel online stellen. Ob dies bei Ihrem Anliegen möglich ist, sehen Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite unter "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare". Dort, wo eine digitale Antragstellung nicht möglich ist, ist es notwendig den Antrag schriftlich per Post einzureichen.
Aufenthaltstitel
Themen
Häufig gestellte Fragen zu Abholung und Terminvereinbarung
Einen Termin-Code erhalten Sie erst im Rahmen Ihrer Vorsprache zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten.
Sofern Sie einen Antrag für die Erteilung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gestellt haben und dieser abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie von der Ausländerbehörde automatisch einen Termin per Post.
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder unsere Hotline.
Einen neuen Termin-Code können Sie über unser Kontaktformular erhalten.
Sie können eine neue PIN im Bürgerbüro Otto-Schill-Straße setzen lassen.
Bei der Ummeldung im Bürgerbüro wird auch die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel (und gegebenenfalls Reiseausweis) geändert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Häufig gestellte Fragen zur Antragstellung
Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel früher benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung Klebeetiketten seit dem 01.11.2023 nicht mehr ausgestellt werden.
Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben und Ihr bisheriger, befristeter Aufenthaltstitel noch gültig ist, benötigen Sie einen Passübertrag. Dies gilt auch, wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen.
Sollten Ihr Reisepass und Ihr Aufenthaltstitel zur gleichen Zeit ablaufen, beantragen Sie bitte rechtzeitig bei der Botschaft Ihres Heimatlandes einen neuen Reisepass und stellen Sie bei uns einen Antrag auf Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels.
Bitte teilen Sie uns die Aufhebung/Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt mit. Wenn Sie innerhalb von drei Monaten ein neues Arbeitsplatzangebot erhalten, müssen Sie lediglich die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen. Bitte reichen Sie dazu den neuen Arbeitsvertrag über unser Kontaktformular ein.
Sollte die Arbeitsplatzsuche einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Chancenkarte zu stellen.
Verlust
Bitte teilen Sie uns den Verlust Ihrer Dokumente umgehend über unser Kontaktformular mit. Geben Sie dazu die Seriennummer an. Wenn Sie ein Foto von Ihrem Dokument haben, senden Sie uns dieses bitte zusammen mit Ihrer Anfrage zu.
Diebstahl
Wenn Ihre Dokumente gestohlen wurden, melden Sie den Diebstahl bitte sofort bei der Polizei. Die Diebstahlsanzeige übermitteln Sie uns anschließend bitte über unser Konktaktformular. Sie erhalten von uns im weiteren Verlauf alle relevanten Informationen.
Bitte stellen Sie einen Antrag auf einen Passübertrag und reichen Sie die Nachweise über die dringende private oder berufliche Reise mit ein. Wenn Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel früher benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.
Bitte wenden Sie sich zur Ummeldung an das Bürgerbüro. Die neue Anschrift auf dem Aufenthaltstitel wird im Bürgerbüro angebracht. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde zur Änderung der Anschrift ist nicht notwendig.
Die für die Adressänderung erforderlichen Dokumente können Sie der Seite des Bürgerbüro zur An- und Ummeldung von Wohnungen entnehmen.
Bitte beachten Sie:
Unter anderem sind Personaldokumente aller meldepflichtigen Personen vorzulegen. Ihr Aufenthaltstitel wird nur dann als Personaldokument anerkannt, wenn dieser als Ausweisersatz ausgestellt wurde und kein gültiger Reisepass oder Reiseausweis vorliegt.
Alle wichtigen Informationen zum Ablauf und die verschiedenen Abholungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite „Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument“.
Alle relevanten Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Bitte reichen Sie einen Antrag auf Änderung/Streichung der Wohnsitzauflage bei uns ein.
Russische Staatsangehörige benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet ein Visum. Dies gilt auch für russische Staatsangehörige, die wegen des Krieges Russland verlassen wollen, zum Beispiel aufgrund der Mobilmachung oder des Scheinreferendums. Wenn Sie asylbezogene Gründe geltend machen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.