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Veröffentlichung nach § 12 Absatz 2 ErsatzbaustoffV

In der Stadt Leipzig verfügen folgende Aufbereitungsanlagen über ein Prüfzeugnis gemäß § 5 Absatz 4 ErsatzbaustoffV:

Anlagenbezeichnung Name des Anlagenbetreibers Stadtbezirk in Leipzig Straße, Haus-Nr. PLZ, Ort
Bauschuttrecyclinganlage GP Günter Papenburg AG Baustoffzentrum Leipzig Alt-West Plautstraße 56 04179 Leipzig
Bauschuttrecyclinganlage REMEX GmbH Südwest Carl-Weichelt-Straße 7 04249 Leipzig
Bauschuttrecyclinganlage REWO Recycling & Rekultivierung GmbH Nordost Wodanstraße 38 04347 Leipzig

Veröffentlichung nach § 13 Absatz 3 ErsatzbaustoffV

Aufbereitungsanlagen in der Stadt Leipzig, bei denen die Fremdüberwachung gemäß § 13 Absatz 2 ErsatzbaustoffV eingestellt worden ist:

  • aktuell keine Anlage

Veröffentlichung nach § 13 Absatz 4 ErsatzbaustoffV

Aufbereitungsanlagen in der Stadt Leipzig, bei denen eine Wiederaufnahme der Fremdüberwachung gemäß § 13 Absatz 4 ErsatzbaustoffV erfolgt ist:

  • aktuell keine Anlage

Rechtliche Grundlage

Zum 1. August 2023 ist die Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (ErsatzbaustoffV) in Kraft getreten.

Ersatzbaustoffe sind mineralische Sekundärrohstoffe, die gemäß der Verordnung nach einem vorgeschriebenen Güteüberwachungssystem hergestellt wurden und deren Verwendung für spezifische Einbauweisen im Tief- und Erdbaubereich zugelassen sind.

Die aktuelle Fassung ist unter www.gesetze-im-internet.de/ersatzbaustoffv/ erreichbar.

Kontakt

Abfall- und Bodenschutzbehörde

Adresse
Technisches Rathaus
Haus A
Prager Straße 130-136
04317 Leipzig
E-Mail
umweltschutz@leipzig.de