Kulturförderung beantragen
Erstmals hat das Kulturamt der Stadt Leipzig umfassende Leistungs- und Kennzahlen der freien Kunst- und Kulturszene erfasst. Analysiert wurden auf Basis der Verwendungsnachweise von Institutionell- und Projektgeförderten unter anderem Besucher- und Veranstaltungszahlen, Förderstrukturen, Kennzahlen zur Fördereffizienz sowie zur finanziellen Hebelwirkung öffentlicher Kulturförderung. Mit der Auswertung werden nicht nur die vielfältigen Aktivitäten und die gesellschaftliche, kulturelle sowie wirtschaftliche Bedeutung der freien Szene sichtbar gemacht, sondern es steht damit auch eine belastbare Datengrundlage für kulturpolitische Entscheidungen und Standortfaktoren bereit.
Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen vom Kulturamt Informationen zur Kunst- und Kulturförderung (aktuelle Ausschreibungen, neue Förderprogramme, Veranstaltungen etc.) erhalten möchten, dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen an kulturfoerderung@leipzig.de. Geben Sie im Betreff bitte "Anmeldung zum Informationsverteiler Kunst- und Kulturförderung" an. Wenn Sie diese Informationen nicht mehr wünschen und Ihre Daten aus dem Verteiler gelöscht werden sollen, so senden Sie an die gleiche Adresse eine E-Mail mit Ihrem Namen und dem Betreff "Abmeldung vom Informationsverteiler".
Die Anleitung (PDF, 1MB) gibt eine Reihe von Informationen und Hinweisen und führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular für Projektförderungen.
Die Anleitung richtet sich in erster Linie an Antragsteller/-innen mit keiner oder wenig Erfahrung. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit einer persönlichen Beratung durch die Fachmitarbeiter/-innen des Kulturamts.
Sie erhalten eine Förderung des Kulturamtes für ein kulturell-künstlerisches Projekt? Dann können Sie ab sofort die Handreichung (PDF, 2.73MB) nutzen um alle Fragen rund um die Projektumsetzung (Zuwendungsbescheid, Auszahlung, Mittelbewirtschaftung) und die Verwendungsnachweisführung zu beantworten.
Ein zentrales Thema von Kulturförderung ist die angemessene Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern. Die Honorar-Kommission des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus hat Empfehlungen zur angemessenen Vergütung von Kulturakteuren im Freistaat Sachsen erarbeitet. Sie gibt Vorschläge für eine praxisnahe Vergütung. Die Honorar-Matrix Sachsen (PDF, 0.8MB) wurde entwickelt, um als Orientierung für die Berechnung von Honoraren bei Projekten und Veranstaltungen zu dienen. Diese Matrix schafft Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Kulturbereichen, hat jedoch keinen verbindlichen Charakter.
Anträge zur Kulturförderung in Leipzig können digital eingereicht werden.
Die Authentifizierung für den Förderantrag erfolgt sowohl bei natürlichen als auch juristischen Personen durch die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises. Juristische Personen nutzen bitte die eID einer vertretungsberechtigten Person. Alle Personalausweise, die nach 2017 ausgestellt sind, sind bereits für die eID-Nutzung freigeschaltet und müssen nur über die AusweisApp 2 des Bundes aktiviert werden. Diese ist für Android, iOS, Windows, Huawei AppGalery und als Open-Source-Paket verfügbar. Eine Anleitung finden Sie in der Videoanleitung zum Personalausweis. Sollten Sie die eID bereits genutzt, jedoch Ihre PIN vergessen haben, können Sie einen Rücksetzbrief beantragen. Den Service finden Sie unter www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.
Personalausweise, die zwischen 2013 und 2017 ausgestellt sind, müssen freigeschaltet werden. Ist dies noch nicht erfolgt, kann dies in den Bürgerbüros der Stadt Leipzig als terminfreie Leistung geschehen.
Für den Antrag müssen der Service Amt24 des Freistaates Sachsen oder die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge sind unter https://amt24.leipzig.de/Kulturfoerderung oder in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 30. September 2025 im Kulturamt vorzulegen. Verspätet eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei schriftlicher Einreichung die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe der Anträge abzusehen.
Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung (PDF, 3.6 MB) zur überarbeiteten Fachförderrichtlinie, der Förderstrategie 2030 und dem digitalen Antragsverfahren Kulturförderung.
Für die Projektumsetzung und die Erstellung des Verwendungsnachweises stellt das Kulturamt eine Handreichung zur Projektumsetzung und Abrechnung (PDF, 808 KB) zur Verfügung.
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.
Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll. Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Beachten Sie folgende Antragsfristen:
Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Grundlage für die Auswahl der Projekte ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nutzen Sie für die Antragstellung unsere Anleitung zum Projektantrag (PDF, 523 KB) sowie die Förderschwerpunkte und Grundsätze in den einzelnen Förderbereichen.
Anträge auf Basisförderung sind für 2027 nur für Träger möglich, die mindestens vier Jahre regelmäßig eine Institutionelle Förderung durch das Kulturamt der Stadt Leipzig erhalten haben. Vor Beantragung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen des Kulturamtes zu führen.
Durch Beschluss des Stadtrates im Zuge der Haushaltsplanung 2025/26 stehen ab 2026 zusätzlich (mindestens) 500.000 Euro für die Basisförderung zur Verfügung.
Die Basisförderung ist ein Förderinstrument der Stadt Leipzig, das sich zwischen der Projektförderung und der Institutionellen Förderung verortet. Sie zielt darauf ab, etablierten und professionell arbeitenden Trägern aus der Freien Szene eine strukturelle Förderung mit mehrjähriger Perspektive zu ermöglichen. Gefördert werden soll insbesondere der Auf- und Ausbau professioneller Strukturen (Personal, Räume, Organisationsentwicklung), die Durchführung kontinuierlicher Kulturarbeit sowie die Entwicklung inhaltlicher Profile mit Relevanz für Stadtgesellschaft und Kulturlandschaft.
In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie Infos zur Beantragung einer Basisförderung. Weiterhin finden Sie untenstehend auch die Handreichung mit den Förderbedingungen der Basisförderung (PDF, 0.5 MB).
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Abteilung Kulturförderung unter Telefon 0341 123-4282 oder per E-Mail kulturfoerderung@leipzig.de. Das Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Antragstellung und muss bis einschließlich eine Woche vor dem Antragsschluss stattgefunden haben. Für 2026 muss das Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Fachmitarbeitenden bis zum 21.08.2026 durchgeführt worden sein.
Die Basisförderung zielt darauf ab, etablierte Träger der Freien Szene strukturell zu stärken. Gefördert werden der Auf- und Ausbau professioneller Strukturen (zum Beispiel Personal, Räume), kontinuierliche Kulturarbeit und die Entwicklung inhaltlicher Profile mit gesellschaftlicher Relevanz.
Die Basisförderung ist ein eigenständiges Förderinstrument. Sie soll Förderlücken schließen und längerfristig stabile Strukturen in der freien Kulturszene ermöglichen. Zuwendungsrechtlich handelt es sich bei der Basisförderung um eine Institutionelle Förderung. Es gelten also auch deren Bestimmungen in der Fachförderrichtlinie Kultur.
Ja. Die Basisförderung basiert auf der Fachförderrichtlinie Kultur (pdf, 1.98MB) (vom 05.07.2023) mit spezifischen Ergänzungen, die in der Handreichung ausgewiesen sind.
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Schaffensschwerpunkt in Leipzig, die seit mindestens vier Jahren regelmäßig Projektförderungen durch öffentliche Stellen erhalten haben und professionell arbeiten. Nicht antragsberechtigt sind Berufsverbände, reine Netzwerke oder Träger beruflicher Bildung.
Reine Netzwerke sind Zusammenschlüsse oder Gruppen ohne eigene öffentlich zugängliche Kulturprojekte mit Fokus auf die Bürger/-innen der Stadt Leipzig.
Sie sind nicht antragsberechtigt, da die Basisförderung eine dauerhafte, öffentlich zugängliche kulturelle Aktivitäten voraussetzt.
Anträge müssen am 1. September 2025 bei der Stadt Leipzig eingegangen sein. Spätere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Bei postalischen Sendungen sollte ab Aufgabe zur Post eine Postlaufzeit von mindestens vier Tagen bis zum Eingang bei der Stadt Leipzig eingeplant werden. Bitte nutzen Sie im Zweifel den Fristbriefkasten der Stadt Leipzig.
Der Antrag kann im Original unterschrieben an die Stadt Leipzig über den Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus eingereicht werden. Bei postalischen Sendungen sollte ab Aufgabe zur Post eine Postlaufzeit von mindestens vier Tagen bis zum Eingang bei der Stadt Leipzig eingeplant werden. Eine persönliche Abgabe von Anträgen auf Kulturförderung im Kulturamt ist nicht möglich.
Der Antrag kann auch digital über das Serviceportal des Freistaates Sachsen Amt24 eingereicht werden. Sie finden das Antragsformular 4-6 Wochen vor dem Antragstermin unter folgendem Link auf Amt24.
Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus. Er befindet sich am Personaleingang, Ecke Martin-Luther-Ring / Lotterstraße und ist beschriftet.
Ja. Der Antrag ist jährlich zu stellen, die Förderperspektive umfasst jedoch bis zu vier Jahre. Die jährliche Antragstellung dient der Prüfung von Fortschritt und Weiterentwicklung sowie der haushalterischen Planung.
Ein Plan über vier Jahre, der darlegt, wie die Aktivitäten finanziert werden (zum Beispiel durch städtische Förderung, Drittmittel, Eigenmittel, Einnahmen). Ziel ist eine tragfähige und möglichst breit aufgestellte Finanzierung.
Die Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro und 75.000 Euro pro Jahr, pro Träger. Die erste Förderphase beträgt bis zu vier Jahre.
Zehn Anlagen (A1 bis A9), unter anderem zu Rechtsform, Konzeption, Strukturentwicklung, Finanzen, Team, Nachweise zu bisherigen Förderungen, Wirksamkeitskriterien et cetera
Ja. Das Beratungsgespräch zur Basisförderung muss in der Regel bis Mitte Juli 2025 vereinbart und bis spätestens zum Freitag, 22.08.2025 durchgeführt worden sein.
Nachweis regelmäßiger öffentlicher Förderung durch öffentlich-rechtliche Fördermittelgeber (zum Beispiel Stadt, Land, Bund oder Europäische Union) in den letzten Jahren. Der Nachweis einer „lückenlosen“ Förderung ist nicht zwingend notwendig.
Selbstverständnis der eigenen künstlerischen/ kulturellen Qualität, Einschätzung zum Beitrag zur kulturellen Vielfalt der Stadt Leipzig, Angaben zu den zu erreichenden Zielgruppen, der zu leistenden Öffentlichkeitsarbeit, den bestehenden und/ oder geplanten Kooperationen, Einschätzungen zum Innovationspotenzial des Vorhabens, Einordnung der Wirkung des Vorhabens in Raum-/ Sozialbezug, sowie Erläuterungen zur Teilhabe und/ oder Vermittlung.
Es soll dargestellt werden, welche Ziele der Träger mit der Basisförderung verfolgt und welche Strukturen (Personal- und Organisationsentwicklung) dafür aufgebaut werden sollen.
Das sind drei selbstgewählte und messbare Ziele, die die Wirkung der Förderung abbilden. Sie müssen sich auf Publikumsentwicklung, Organisationsentwicklung oder künstlerische Entwicklung beziehen und nach SMART-Kriterien formuliert sein. Beispiele: Steigerung der Teilhabe bestimmter Gruppen, Drittmitteleinwerbung, internationale Kooperationen.
Beispiele:
SMART steht für ein Kriteriensystem zur Formulierung messbarer Ziele:
Im Antrag müssen drei solcher SMART-Ziele zur Wirkung (Publikum, Organisation, Kunst) benannt werden
Ausgeglichener Wirtschaftsplan (A7) + mittelfristige Finanzplanung (A6) über vier Jahre mit möglichst mehreren Finanzierungsquellen.
Im Finanzplan müssen dann Bruttobeträge angegeben werden (inklusive Mehrwertsteuer).
Die Leipzig-Strategie 2035 ist online abrufbar unter www.leipzig.de/leipzig-strategie-2035. Sie dient als Bezugspunkt für die Einordnung der stadträumlichen Relevanz und Entwicklungsziele von Projekten.
Die Strukturentwicklungsperspektive (Anlage A5) ist ein eigenständiges Dokument mit max. 6.000 Zeichen. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung über vier Jahre in Bezug auf:
Es gibt keine feste Vorlage, aber der Text sollte schlüssig und in sich kohärent sein.
Der Raum- und Sozialbezug beschreibt die stadträumliche Verortung und Wirkung der Kulturarbeit – zum Beispiel in Stadtteilen mit besonderem Förderbedarf (Grünau, Paunsdorf et cetera).
Im Antrag (A3) sollte, gern auch in Bezug zur Leipzig-Strategie 2025, dargestellt werden:
wie sich das Vorhaben in bereits bestehende lokale Strukturen oder Entwicklungen einfügt.
Tätigkeiten und Angebote, die den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen, erleichtern oder aktiv begleiten – zum Beispiel durch:
Diese Aspekte sollten im Antrag (A3) als fester Bestandteil der Arbeit beschrieben werden
Das Innovationspotenzial zeigt, wie sich der Träger künstlerisch, organisatorisch und/oder gesellschaftlich weiterentwickeln möchte. Mögliche inhaltliche Aspekte:
Die Darstellung erfolgt in der Konzeption (A3) und Strukturentwicklungsplanung (A5)
Ein vollständiger Finanzierungsplan enthält:
Alle Einnahmequellen und die geplante Verwendung werden im detaillierten Wirtschaftsplan (A7) ausgewiesen
Es gibt keine feste Quote. Zuwendungsrechtlich muss jedoch eine tragfähige, möglichst auf mehreren Säulen basierende Finanzierung vorliegen. Ein angemessener Eigenanteil wird vorausgesetzt und als Zeichen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit positiv bewertet.
Unter Maßnahmen der Qualitätssicherung sind Strategien und Prozesse zu verstehen, welche die Qualität der künstlerischen/kulturellen Arbeit und der Organisation sichern und weiterzentwickeln. Dazu zählen:
Diese Angaben gehören in Anlage A5.
Ein Stellenplan ist eine Übersicht über die vorhandenen und geplanten Personalstellen. Er enthält:
Er ist Teil der Strukturentwicklung und der Finanzplanung (A5, A7)
Das Kulturamt erarbeitet für die Basisförderung einen Verwaltungsvorschlag und zieht dabei Fachbeiräte hinzu. Dieser Vorschlag wird mit dem Fachausschuss Kultur abgestimmt und anschließend finalisiert.
Die Bewertung erfolgt anhand formaler, struktureller und inhaltlich-künstlerischer Kriterien – darunter zum Beispiel künstlerische/ kulturelle Qualität, Kooperationen, Zielgruppenorientierung, Sichtbarkeit, Raumbezug, Weiterentwicklungspotenziale und Wirksamkeitskriterien.
Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, Jahresabschluss, eigene Einordung/ Bewertung der im Antrag formulierten SMART-Ziele, gegebenenfalls Kennzahlen – jeweils bis 31. März des Folgejahres.
Ja.
Das Kulturamt erstellt eine jährliche Einschätzung auf Grundlage des eingereichten Zwischenberichts, eines Trägergesprächs sowie der Auswertung des Erfüllungstandes der selbstgewählten Wirksamkeitskriterien. Diese dokumentierte Trägerentwicklung ist ab dem zweiten Förderjahr Bestandteil des Bewilligungsverfahrens sowie einer Empfehlung für das jeweilig passende Förderinstrument an den Träger.
Der jährliche Zwischenbericht ist jeweils zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Es ist das Formular „Verwendungsnachweis Basisförderung“ inklusive Anlagen zu verwenden.
Dieser besteht aus:
Kulturamt Leipzig – Abteilung Kulturförderung, Telefon: 0341 123-4282, Mail: kulturfoerderung@leipzig.de, Web: www.leipzig.de/kulturfoerderung
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Abteilung Kulturförderung. Das Beratungsgespräch ist Voraussetzung für die Antragstellung und muss bis einschließlich eine Woche vor dem Antragsschluss stattgefunden haben. Für 2025 muss das Beratungsgespräch mit dem jeweiligen Fachmitarbeitenden bis zum 22.08.2025 durchgeführt worden sein.
Das Kulturamt der Stadt Leipzig schreibt Stipendien aus: Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler konnten bis zum 26. März 2026 Anträge beim Kulturamt einreichen. Auf die Ausschreibung gingen knapp 400 Anträge mit einem Antragsvolumen von ca. 3,9 Millionen Euro im Kulturamt ein. Das Kulturamt hat daraus 25 mehrmonatige Stipendien für Künstlerinnen und Künstler ausgewählt, die mit jeweils 8.000 bis 10.000 Euro dotiert sind. Hier finden Sie eine Liste aller Stipendiat/-innen (PDF 47 KB).
Eine erneute Ausschreibung findet voraussichtlich Anfang 2027 statt.
Alle Infos zur Ausschreibung finden Sie auf der Seite “Kulturförderung beantragen - Leipziger Stipendienprogramm” und in der Handreichung zur Bewerbung auf ein Stipendium.
Für das Jahr 2024 wurden 25 mehrmonatige Stipendien vergeben. Hier finden Sie eine Liste aller Stipendiat/-innen (PDF, 13 KB) und eine Liste der Transformations-Stipendien (PDF, 8 KB). Außerdem können Sie hier nun den gesamten Stipendienjahrgang 2024 (PDF, 1.5 MB) mit Projektbeschreibungen und Vorstellung der Künstler/-innen anschauen.
Es werden Arbeitsstipendien in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Literatur vergeben. Außerdem werden sogenannte Transformationsstipendien ausgereicht. Allen Sparten ist gemein, dass der Prozess der Konzeption von Projekten und Werken sowie der Akt der Schaffung von Kunst eine Fehlstelle in der Finanzierung darstellt. Daher steht dies im Vordergrund der Stipendienförderung. Interdisziplinarität ist in allen Bereichen explizit erwünscht.
Bei den Transformationsstipendien steht die gesellschaftliche Dimension künstlerischer und kultureller Schaffensprozesse im Fokus – sie beschäftigen sich mit vier gesellschaftlichen Transformationsfeldern (Partizipation, Ästhetiken des Zugangs, Nachhaltigkeit, Erinnerungskultur). Die prozessorientierten Transformationsstipendien fördern Kulturakteur/-innen als Entdecker und Pioniere. Auch Kulturakteur/-innen aus den Querschnittsbereichen Soziokultur, Kulturelle Bildung und Stadtgeschichte können sich bewerben.
Der Fachausschuss Kultur hat am 12. Dezember 2025 die Regularien für die kommunale Kunst- und Kulturförderung 2026 festgelegt.
Die Fördermittel für kulturelle und künstlerische Einrichtungen sowie die Fördermittel für kulturelle und künstlerische Projekte im Haushaltjahr 2026 wurden beschlossen. Im März 2026 konnte auch die Basisförderung erstmalig vergeben werden.
Hier finden Sie die Übersichten mit den geförderten Einrichtungen und Projekten seit 2023:
Allgemeine E-Mail Kulturförderung:
kulturfoerderung@leipzig.de
Abteilungsleitung:
Frau Antje Brodhun
Telefon: 0341 123-4292
E-Mail: antje.brodhun@leipzig.de
Musik/ Interdisziplinäres:
Frau Annett Grundke
Telefon: 0341 123-4294
E-Mail: annett.grundke@leipzig.de
Musik:
Frau Kerstin Hartinger
Telefon: 0341 123-4241
E-Mail: kerstin.hartinger@leipzig.de
Bildende Kunst:
Frau Natalie Passin
Telefon: 0341 123-4293
E-Mail: natalie.passin@leipzig.de
Darstellende Kunst/ Literatur:
Herr Dr. René Lenz
Telefon: 0341 123-4269
E-Mail: rene.lenz@leipzig.de
Veranstaltungsmanagement/ Stadtgeschichte:
Frau Petra Knöller
Telefon: 0341 123-4233
E-Mail: petra.knoeller2@leipzig.de
Kulturelle Bildung:
Frau Maria Köhler
Telefon: 0341 123-4248
E-Mail: maria.köhler@leipzig.de
Stadtteilkultur/ Soziokultur:
Frau Dr. Franziska Andraschik
Telefon: 0341 123-4244
E-Mail: franziska.andraschik@leipzig.de
Stadtteilkultur/ Soziokultur:
Frau Rita Werner
Telefon 0341 123-4230
E-Mail: rita.werner@leipzig.de
Grundsatzfragen Freie Kunst und Kultur:
Herr Rico Keller
Telefon: 0341 123-4240
E-Mail: rico.keller@leipzig.de
Stipendienprogramm/ Veranstaltungsmanagement/ Dreiklangförderung:
Herr Sebastian Göschel
Telefon: 0341 123-4226
E-Mail: sebastian.goeschel@leipzig.de
Verwaltung/ Förderung:
Frau Grit Weidinger-Lüftner
Telefon: 0341 123-4247
E-Mail: grit.weidinger-lueftner@leipzig.de
Verwaltung/ Förderung:
Frau Marie-Luise Welz
Telefon: 0341 123-4231
E-Mail: marie-luise.welz@leipzig.de
Verwaltung/ Förderung/ Arbeitsstipendien:
Frau Anita Berger
Telefon: 0341 123-4288
E-Mail: anita.berger@leipzig.de