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Inkrafttreten

Die 3. Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Leipzig (Stufe 4 der Lärmaktionsplanung) wurde am 26. Juni 2025 in der Ratsversammlung beschlossen. Grundlagen des Lärmaktionsplans sind die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 und die beiden Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15. Januar bis 11. Februar 2024 sowie vom 13. Januar bis 13. Februar 2025.

Ziele der Lärmaktionsplanung

  1. Gesundheitsschutz und -vorsorge

  2. Reduktion der Geräuschbelastung

  3. Verbesserung des Wohnumfelds und der Lebensqualität in der Gemeinde

  4. Schutz ruhiger Gebiete

Die Lärmaktionsplanung hat zum Ziel, Umgebungslärm zu verhindern beziehungsweise zu mindern. Insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Dazu werden in Lärmaktionsplänen mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geräuschbelastungen zusammengestellt.

Durch die Pflicht zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aktionsplanung werden unmittelbar Betroffene aktiv in die Planung und in die weiteren Entscheidungsprozesse einbezogen. Darüber hinaus werden meist auch entsprechende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt, um deren konstruktive Mitwirkung sicherzustellen. 

Neben der Festschreibung konkreter Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges fachübergreifendes Planungsinstrument. Es schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die Belange des Lärmschutzes bei möglichst allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umweltbereich zu berücksichtigen. Der Nutzen und die Vorteile der Lärmaktionsplanung sind sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung vielfältig.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte vom 6. Juli bis zum 3. August 2021 im Amt für Umweltschutz. Insgesamt sind 23 Hinweise, Ideen und Vorschläge zur Lärmminderung eingegangen, die entsprechend im weiteren Verfahren berücksichtigt wurden.

Nach der Bestätigung der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 2. August 2022 wurde der Plan am 13. Oktober 2022 in der Ratsversammlung beschlossen.

Rechtliche Grundlage

Die verpflichtende Erstellung von Lärmaktionsplänen leitet sich aus § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ab. Hierfür werden im Gesetz außerdem Fristen genannt, wodurch Lärmaktionspläne nach ihrer Erstellung alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf, etwa im Falle einer bedeutsamen Entwicklung für die Lärmsituation, überarbeitet werden müssen. Die Lärmaktionsplanung ist demzufolge ein dynamischer, stetig fortschreitender Prozess und nicht nur die einmalige Auflistung möglicher Maßnahmen.

Die Umsetzung der im Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Die einzelnen Vorhaben können daher nur im Rahmen der zum jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel umgesetzt werden.

Die Stadt Leipzig hat auf Grundlage der bestehenden technischen Vorschriften zum Verkehrslärm als Hauptlärmquelle im Kartierungsgebiet Auslösewerte definiert. Diese liegen aktuell bei 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts.

Die Umgebungslärmrichtlinie schreibt Mindestanforderungen an den Inhalt der Aktionspläne vor, die bei deren Erstellung zu beachten sind. Darüber hinaus listet die Richtlinie spezifische Daten, welche zwingend in die Berichterstattung an die EU-Kommission einfließen müssen.

Mögliche Informationsquellen für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes:

  • Ergebnisse der Lärmkartierung
  • Informationen über weitere relevante Geräuschquellen im Gemeindegebiet
  • Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu den Lärmkarten
  • Hinweise aus der Bevölkerung im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes
  • Planungen auf kommunaler Ebene (beispielsweise Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Verkehrsplanung oder Luftreinhalteplanung)
  • Informationen anderer Behörden zu Hauptlärmquellen (beispielsweise Straßenbaulastträger oder Straßenbaubehörden)

Kontakt

Stadtökologie

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