Österreichs Nachbarn

Die Nachbarschaftsbeziehungen zählen zu den regionalen Schwerpunkten der österreichischen Außenpolitik. So schenkt Österreich den Beziehungen zu den Ländern seiner unmittelbaren und näheren Nachbarschaft (Deutschland, Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Italien, Liechtenstein, Schweiz) ganz besonderes Augenmerk.

Dabei kommen weit in die Geschichte reichende Verbindungen, gemeinsame Grenzen, geografische Gemeinsamkeiten, vor allem im Alpen- und Donauraum, intensive wirtschaftliche Verflechtungen (mehr als die Hälfte des österreichischen Warenverkehrs entfällt auf die unmittelbaren Nachbarländer) und enger kultureller Austausch als wichtige Faktoren zum Tragen. Zudem steht die nachbarschaftliche Kooperation heute im Zeichen der fortschreitenden europäischen Integration, so etwa im Rahmen der europäischen Programme zur regionalen Zusammenarbeit.

Im Zuge der großen EU-Erweiterung von 2004 wurden die Zusammenarbeit und das tägliche Miteinander zwischen Österreich und seinen Nachbarn, insbesondere den ehemals kommunistischen Staaten, auf eine grundlegend neue Basis gestellt. Österreichs bilaterale Beziehungen zu den Beitrittsländern von 2004 haben seither eine völlig neue Qualität erreicht. Die nachbarschaftlichen Beziehungen wurden auf allen Ebenen – von der Regierung über die Länder bis zu den Gemeinden – immer enger. Österreichs Warenausfuhr nach Mittel- und Osteuropa hat sich seit 2004 fast verdreifacht.

Die Covid-19 Pandemie führte zu einer Vielzahl von Herausforderungen u.a. für in- und ausländische Behörden, Reisende, Arbeitnehmer und Betriebe. Durch den laufenden, engen und konstruktiven Meinungsaustausch über Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhielt die Zusammenarbeit Österreichs mit seinen Nachbarstaaten eine bedeutende neue Dimension. So entstand u.a. ein ad hoc-Format der regionalen Zusammenarbeit Österreichs mit Ungarn, Slowenien, Slowakei und Tschechien, das in Wien seinen Ausgang nahm und nunmehr „Central Five“ genannt wird.

Unter den Nachbarländern Österreichs gehören lediglich die Schweiz und Liechtenstein nicht der EU an. Die Beziehungen der Schweiz zur EU sind durch ein umfangreiches bilaterales Vertragswerk geregelt; Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Österreich pflegt mit den Nachbarländern in unterschiedlichen regionalen Länderformaten einen regelmäßigen Austausch auf Ebene der Staatsoberhäupter, der MinisterInnen und der Beamtinnen.

Südtirol

In der österreichischen Außenpolitik hat Südtirol weiterhin einen besonderen Stellenwert. Österreich übt auf Grundlage des Pariser Abkommens von 1946 (auch Gruber-Degasperi Abkommen genannt) und des Südtirol-Pakets aus 1969 gegenüber Italien die Schutzfunktion für die österreichische und ladinische Minderheit in Südtirol aus. Ziel ist es, die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung Südtirols in ihrem ethnischen, kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Bestand zu sichern. Weiters kommt dem friedlichen Zusammenleben der verschiedenen Sprachgruppen in der Provinz Bozen große Bedeutung zu.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde durch den Staatsvertrag von Saint-Germain (1919) Südtirol, welches seit Jahrhunderten als integrierender Teil Tirols zu Österreich gehört hatte, Italien zugesprochen. Die Zwischenkriegszeit war durch Entrechtung und Unterdrückung der deutschsprachigen Bevölkerung durch den Faschismus gekennzeichnet.

Nachdem alle Bemühungen um eine Rückgliederung dieses Gebietes erfolglos blieben, bemühte sich Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg, in direkten Verhandlungen im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz mit Italien eine weitgehende Autonomie für Südtirol zu erwirken. Diese Verhandlungen führten schließlich zum Pariser Abkommen vom Jahre 1946, welches einen Bestandteil des Friedensvertrages mit Italien darstellt. Die Verwirklichung der darin zugesagten Autonomie ließ indessen auf sich warten. Entgegen dem Geist des Abkommens gewährte Italien Autonomierechte nicht Südtirol allein, sondern einer um das Trentino erweiterten Region, in der sich die deutschsprachige Bevölkerung in der Minderheit fand.

Nach erfolglosen diplomatischen Bemühungen befasste Österreich 1960 die UN-Generalversammlung mit dem Südtirolproblem, welche daraufhin in zwei Resolutionen Österreich und Italien zu entsprechenden Verhandlungen aufforderte. Diese führten schließlich 1969 zu einem umfassenden Lösungsmodell, welches die Zustimmung der Südtiroler und Österreichs fand. Es bestand aus dem sogenannten „Paket“, welches die Summe von Maßnahmen Italiens zugunsten der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol enthielt, und einem „Operationskalender“, nämlich einem Zeitplan für die Durchführung der Paketmaßnahmen sowie in weiterer Folge für die Streitbeilegung mit Österreich. Ziel des Pakets war es vor allem auch, eine substantielle Autonomie für die Provinz Bozen unter Zurückdrängung des Rahmens der Region sicherzustellen.

Die Verwirklichung der Maßnahmen des Pakets zog sich länger hin als vorgesehen: Erst 1992 wurden die letzten Durchführungsakte gesetzt. Nach Prüfung der Paketdurchführung durch die Südtiroler Seite und die österreichische Bundesregierung, stimmten sowohl die Südtiroler Volkspartei (SVP) als Mehrheitsvertretung der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol als auch das österreichische Parlament 1992 der Streitbeilegung mit Italien zu. Mit der Überreichung gleichlautender Erklärungen Österreichs und Italiens an den UNO-Generalsekretär im Juni 1992 wurde der Streit über die Durchführung des Pariser Abkommens offiziell beigelegt. Österreich übt weiterhin die Schutzfunktion aus und wacht über die Durchführung der Autonomie, wobei stets enger Kontakt mit der deutschsprachigen Volksgruppe in Südtirol gepflogen wird.

Neben der Autonomie selbst, deren Funktionieren mit Genugtuung festgestellt werden kann, ist der deutschsprachigen Volksgruppe in Italien vor allem die Dynamik des europäischen Integrationsprozesses sehr zugute gekommen: der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union zu Beginn des Jahres 1995 verbesserte die politischen Rahmenbedingungen Südtirols entscheidend, das Schengener Abkommen ließ in weiterer Folge die trennenden Aspekte der Staatgrenze weitestgehend in den Hintergrund treten und schließlich hat die Einführung der gemeinsamen Europäischen Währung wesentlich zum Abbau wirtschaftlicher sowie finanzieller Barrieren beigetragen.

Die auf dem Pariser Vertrag beruhende Schutzfunktion Österreichs für Südtirol wird von der österreichischen Bundesregierung verantwortungsbewusst wahrgenommen. Sie kommt in einem ständig begleitenden Interesse für die autonomiepolitische und allgemeine Entwicklung in Südtirol und in regelmäßigen Gesprächen der politisch Verantwortlichen aus Wien, Innsbruck und Bozen zum Ausdruck. Die Entwicklung zeigt, dass die Autonomie auch als gemeinsames Gut aller drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) gesehen werden kann, die es zu bewahren und dynamisch weiterzuentwickeln gilt. Gleichzeitig ist Österreich mit Italien durch sehr freundschaftliche und nachbarschaftliche Beziehungen verbunden.

Auf europäischer Ebene kommt der Südtirol-Autonomie Modellfunktion für die Lösung eines Minderheitenkonflikts zu. Durch die gemeinsame Mitgliedschaft Österreichs und Italiens in der Europäischen Union sind eine Reihe zusätzlicher Bindungen entstanden, die auch Südtirol zu Gute kommen. Darüber hinaus hat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Europaregion „Tirol-Südtirol-Trentino“ einen neuen entscheidenden Impuls erhalten.