Suriname
(Republik Suriname)
Stand 14.10.2026 (Unverändert gültig seit: 04.09.2026)
Sicherheitsstufe
Sicherheitsstufe 2Die Sicherheitslage kann sich jederzeit verändern und entwickeln. Daher empfehlen wir Ihnen:
- Nützen Sie unsere Auslandsservice-App sowie die kostenlose Reiseregistrierung!
- Informieren Sie sich über die Sicherheitslage vor Ort und überprüfen Sie diese regelmäßig!
Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land. Bei Reisen nach Suriname wird auf das Sicherheitsrisiko hingewiesen.
Vor allem in Paramaribo kann es zu Diebstählen und Raubüberfällen kommen. Vorsicht ist nach Einbruch der Dunkelheit geboten, vor allem im Stadtteil Palm Garden (Park Palmentuin).
Falle von Protesten sind Sachbeschädigungen, Plünderungen und gewalttätige Ausschreitungen nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, die Anweisungen der Sicherheitskräfte zu befolgen.
Im Landesinneren sind Polizei und Rettungsdienste kaum vorhanden.
Notrufnummern:
Rettung: 113/471212
Feuerwehr: 110
Polizei: 115
- Visumpflicht: Ja
- Visum erhältlich: E-Visa und E-Tourist Card online Application: Eine Einreisegebühr für Reisen zu touristischen Zwecken bzw. Besuch von Familienangehörigen in Höhe von EUR 50,00 oder USD 50,00 pro Einreise ist vorweg bei Beantragung über die Website von VFS Global Suriname zu entrichten (Link: https://suriname.vfsevisa.com). Eine Bezahlung bei Ankunft am internationalen Flughafen von Paramaribo ist nicht möglich. (Ausnahme Landgrenze zu Guyana im surinamisches Generalkonsulat in Saint Laurent du Maroni). Der Fluglinie ist beim Check-in ein gültiger Einreisegebühr-Voucher vorzuweisen. Eine Bezahlung der Einreisegebühr vor Ort in der Konsularabteilung des surinamischen Außenministeriums in Paramaribo ist nur in Notsituationen und nur mit schriftlicher Genehmigung des Ministeriums, die vor Reiseantritt vorliegen muss, möglich.
- Reisedokumente: Reisepass
- Passgültigkeit: Mindestens 6 Monate bei der Einreise
- eAusweise: Elektronische Ausweise (ID Austria) werden derzeit ausschließlich in Österreich akzeptiert.
- Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
- Konventions- oder Fremdenpass: Wenden Sie sich bitte an die weiter unten angeführte „ausländische Vertretung in Österreich“.
- Sonstiges: Reisende müssen für ihre Wiederausreise ein Rückflug- oder Weiterreiseticket nachweisen. Für mehrere Einreisen kann ein Visum bei der für Österreich zuständigen Vertretungsbehörde in Amsterdam oder Brüssel beantragt werden.
Reisenden aus Brasilien kommend benötigen eine gültige Gelbfieberimpfung.
- Minderjährige: Für Minderjährige (bis 18 Jahre), die ohne Begleitung der gesetzlichen Vertreter oder mit nur einem gesetzlichen Vertreter verreisen, wird – zusätzlich zum eigenen Reisepass – auch eine Einverständniserklärung für die Reise benötigt. Dieser Vollmacht sollte eine Kopie der Geburtsurkunde des bzw. der Minderjährigen sowie eine Kopie der Reisepässe der gesetzlichen Vertreter angeschlossen sein. Bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC und des ARBÖ.
- Diebstahl/Verlust des Reisedokuments: Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder gefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können.
- Inhaber von in Österreich ausgestellten Fremden- und Konventionsreisepässen müssen sich bei der für das Zielland ihrer Reise zuständigen Botschaft, bezüglich der für sie geltenden Einreisebestimmungen, informieren.
Nähere Auskünfte finden Sie im Travel Centre der IATA. Eine rechtsverbindliche Information kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Insektenschutz zur Vermeidung von Tropenkrankheiten wird empfohlen.
Ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen erhalten Sie auch beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten.
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer allfälligen Krankenhausbehandlung erheblich sein können. Der Abschluss einer alle Risiken abdeckenden Reiseversicherung wird daher vor Reiseantritt dringend empfohlen.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen.
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen, Taxis, Mietwagen. Taxis sollten möglichst von Hotels organisiert bzw. sollten nur gekennzeichnete Taxis benutzt werden. Gelben Taxis mit der Rufnummer 1660 gelten als zuverlässig.
Die Mitnahme des Internationalen Führerscheins (in Verbindung mit dem nationalen) ist vorgeschrieben, der von der Polizei abgestempelt wird.
In Suriname herrscht Linksverkehr.
Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC.
Wechsel von Regen- und Trockenzeit. Die Regenzeit dauert von April bis August mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit. Das Wetter ist tropisch-feucht mit milden Küstenwinden.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Anlagen von strategischer Bedeutung ist verboten.
Drogenkonsum und Drogenhandel, auch in geringen Mengen, werden strengstens bestraft.
Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Botschaft der Republik Suriname
Avenue Franklin Roosevelt, 1050 Brüssel
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge des Bundes.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen und verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Vertretungsbehörde Ihres Reiselandes über besondere rechtliche Bestimmungen.
- Befolgen Sie strikt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.
- Es wird empfohlen, eine Kopie des Passes/Personalausweises (Ausdruck oder Mobiltelefon) mit sich zuführen oder eine digitale Kopie in der App „ID Austria“ zu hinterlegen, da die lokale Polizei bei Verlust- oder Diebstahlsanzeigen oft die Pass-/Personalausweisnummer verlangt.
Bitte beachten Sie, dass das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.
Basisdaten
-
Hauptstadt
Paramaribo -
Ländercode
SR -
Sprache
Niederländisch, einheimische Sprachen -
Fremdsprachen
Englisch -
Währung
1 Suriname Dollar (SRD) = 100 Cent -
Zeitunterschied zu MEZ
-4 h -
Elektrischer Strom
110/220 Volt, 60 Hertz
Auslandsservice
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Damit können wir Sie und Ihren Notfallkontakt im Ernstfall verlässlich und rasch per E-Mail oder Telefon erreichen.