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Content related to abuse and trauma is a sensitive interest category and includes someone’s personal status as a victim of abuse, crime, or other traumatic event.
Examples (non-exhaustive):
- Domestic abuse shelters
- Victim advocate services
Liste der Targeting-Richtlinien für sensible Interessenkategorien (unvollständig)
Sie können vordefinierte Google-Zielgruppen verwenden.
Selbst kuratierte Zielgruppen dürfen nicht verwendet werden.
Liste der Targeting-Funktionen (unvollständig) und Geltung der Richtlinien zu personalisierten Anzeigen:
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Vom Werbetreibenden kuratierte Zielgruppen Diese Zielgruppen sind für Werbung in sensiblen Interessenkategorien nicht zulässig, da sie unbeabsichtigt sensible Nutzersignale enthalten können.3 |
Vordefinierte Google-Zielgruppen Diese Zielgruppen können auch dann verwendet werden, wenn Sie in sensiblen Interessenkategorien werben, da sensible Nutzersignale automatisch ausgeschlossen werden.3 |
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1. Bestimmte demografische Merkmale (Alter, Geschlecht, Familienstand, Elternstatus) dürfen in den Vereinigten Staaten und Kanada nicht für das Targeting von Anzeigen verwendet werden, die unter die Richtlinie „Wohnen, Stellenmarkt und Verbraucherfinanzierung“ fallen.
2. Geografisches Targeting, das auf Postleitzahlen basiert, darf in den Vereinigten Staaten und Kanada nicht für das Targeting von Anzeigen verwendet werden, die unter die Richtlinie „Wohnen, Stellenmarkt und Verbraucherfinanzierung“ fallen.
3. Personalisierte Anzeigen jeglicher Art sind nicht für Nutzer unter 18 Jahren zulässig, auch nicht, wenn sie auf vordefinierte Google-Zielgruppen ausgerichtet werden. Werbetreibende, die selbst kuratierte Zielgruppen verwenden, dürfen keine Kundendaten von Nutzern hochladen, die auf Kinder ausgerichtete Inhalte ansehen.
4. Benutzerdefinierte Zielgruppensegmente, für die sensible Creative-Assets verwendet werden oder die auf sensible Landingpages verweisen, dürfen nur in Displaykampagnen eingesetzt werden, bei denen Anzeigen entweder an nicht sensible Zielgruppen oder rein kontextbezogen ausgeliefert werden. Anzeigen aus allen anderen Kampagnen, in denen benutzerdefinierte Zielgruppensegmente mit sensiblen Creative-Assets oder Landingpages verwendet werden, können nicht ausgeliefert werden.
Weitere Informationen zum eingeschränkten Targeting in personalisierten Anzeigen finden Sie hier.
Optionen zum Korrigieren von Anzeigen in dieser sensiblen Interessenkategorie
Wenn Ihre Anzeigen gegen die Richtlinie zu personalisierten Anzeigen verstoßen, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Website oder App sowie Ihre Anzeigeninhalte unter diese Richtlinie fallen. Sie haben dann drei Möglichkeiten, Ihre Anzeigen zu korrigieren.
Option 1: Anzeigen-Targeting bearbeiten
Überprüfen Sie die Targeting-Einstellungen Ihrer Anzeige und entfernen Sie alle vom Werbetreibenden kuratierten Zielgruppen. Prüfen Sie die Targeting-Einstellungen von Anzeigengruppen, Asset-Gruppen und Kampagnen, um sicherzugehen, dass diese Zielgruppen dort nicht verwendet werden.
Option 2: Inhalte bearbeiten oder entfernen, die unter diese Richtlinie fallen
- Auf Ihrer Website oder in Ihrer App
- In Ihren Anzeigen
Anzeigeninhalte bearbeiten
- Klicken Sie im Menü Kampagnen
auf Anzeigen.
- Bewegen Sie den Mauszeiger auf die Anzeige oder das Asset und wählen Sie Bearbeiten aus.
- Bearbeiten Sie die Anzeige bzw. das Asset so, dass es der Richtlinie entspricht.
- Klicken Sie auf Speichern.
Ihre Anzeige wird automatisch noch einmal überprüft. Auf der Seite „Anzeigen und Assets“ finden Sie den aktuellen Status der Anzeige.
Weitere Informationen finden Sie unter Abgelehnte Anzeige korrigieren oder Einspruch gegen Richtlinienentscheidung einlegen.
Option 3: Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt und Ihre Website oder App bzw. Ihre Anzeigen nicht unter diese Richtlinie fallen, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Anzeigen den Richtlinien entsprechen, können sie wieder ausgeliefert werden. Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie Ihre Anzeige, damit Ihr Konto nicht aufgrund wiederholter Richtlinienverstöße gesperrt wird.
Einspruch gegen eine Richtlinienentscheidung einlegen
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt und Sie nicht gegen Google Ads-Richtlinien verstoßen haben, können Sie direkt über Ihr Google Ads-Konto Einspruch gegen die Richtlinienentscheidung einlegen und eine Überprüfung beantragen. Sollte die Überprüfung ergeben, dass Ihre Anzeigen den Richtlinien entsprechen, können sie wieder ausgeliefert werden. Falls Sie diese Verstöße nicht beheben können oder möchten, entfernen Sie Ihre Anzeige, damit Ihr Konto nicht aufgrund wiederholter Richtlinienverstöße gesperrt wird.