Benachrichtigung

Auf der neu überarbeiteten Meine AdMob-Seite finden Sie neben individuellen Tipps zur Optimierung Ihres Kontos auch personalisierte Informationen zum Kontozustand und Hinweise zur Einrichtung.

Informationen und Hinweise zu EU-Verordnungen

Plattform zur Einwilligungsverwaltung (CMP) einrichten und verwalten

Gemäß der aktualisierten Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU von Google müssen Sie Ihren Nutzerinnen und Nutzern im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bestimmte Informationen offenlegen und ihre Einwilligung einholen – zur Verwendung von Cookies oder anderen lokalen Speicherverfahren, soweit gesetzlich erforderlich, sowie für das Erheben, Weitergeben und Verwenden personenbezogener Daten für personalisierte Werbung.

Diese Richtlinie entspricht den Anforderungen der

  • EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und der
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Google bietet die unten beschriebenen Optionen zur Anzeigenbereitstellung für Nutzerinnen und Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich, um Publisherinnen und Publisher bei der Umsetzung dieser Richtlinie zu unterstützen. Wenn Sie keine Änderungen vornehmen, werden weiterhin die gängigen Anzeigentechnologie-Anbieter verwendet. Dem EWR gehören die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an.

Themen in diesem Artikel:

AdMob

Hinweis: Dieser Abschnitt gilt nicht für Google Play-Prämien. 

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Aktualisieren Sie auf der Seite mit den Einstellungen für europäische Verordnungen unter „Datenschutz und Mitteilungen“ die Einstellungen für die Bereiche auf dieser Seite wie unten beschrieben.

Nicht alle Nutzerinnen und Nutzer haben Zugriff auf diesen Bereich. Nur für die vordefinierte Nutzerrolle „Admin“ ist standardmäßig die Bearbeitungsberechtigung aktiviert.

Damit diese Seite für Nutzerinnen und Nutzer mit einer benutzerdefinierten Rolle sichtbar ist, müssen Sie die Berechtigungen aktualisieren, sodass die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen aufrufen oder die Berechtigung Datenschutz und Mitteilungen bearbeiten eingeschlossen ist.

Example of where to edit your ad partners

Gehen Sie so vor, um die Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU einzuhalten:

Schritt 1: Anzeigentechnologie-Anbieter auswählen (für personalisierte Anzeigen)

Um die aktualisierte Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU von Google einzuhalten, können Sie Ihre bevorzugten Anzeigentechnologie-Anbieter aus einer Liste von Unternehmen auswählen. Diese haben uns darüber informiert, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen, und sind außerdem verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten, um Publisher-Daten zu schützen.

Wenn Sie diese Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google sowie anderer Bidding-Partner und Anbieter) auswählen, dürfen diese die Daten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer für Analysen und für personalisierte Werbung verwenden.

Example of where to edit your ad partners in Google Ad Manager
Hinweis: Anzeigentechnologie-Anbieter sind nicht mit Vermittlungsnetzwerken identisch. Diese Auswahl wirkt sich nicht auf die Vermittlung aus.
  1. Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
    1. Auswahl gängiger Anzeigentechnologie-Anbieter: Dies ist die Einstellung, die verwendet wird, sofern Sie keine Änderung auf dieser Seite vornehmen.
    2. Anzeigentechnologie-Anbieter selbst auswählen: Hiermit wählen Sie Ihre bevorzugten Anbieter selbst aus.
  2. Geben Sie gegenüber Ihren Nutzerinnen und Nutzern deutlich an, welche Anbieter Sie auswählen, und holen Sie ihre Einwilligung gemäß der Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU ein. Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder Ihre Nutzerinnen und Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zusätzlich auf die von den jeweiligen Anbietern selbst gemachten Angaben verlinken, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen aus ihren Angaben klar ersichtlich sein.

Einholen von Einwilligungen einrichten

Sie können das CMP von Google oder eine geeignete Plattform zur Einwilligungsverwaltung eines Drittanbieters nutzen. Alternativ können Sie einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen, um Nutzerinnen und Nutzer im EWR, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich auf Ihren Websites oder in Ihren Apps mit einer Mitteilung um ihre Einwilligung zu bitten.

Einwilligung für Apps

Im Google-Entwicklerleitfaden (für Android und für iOS) wird erläutert, wie Sie einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen oder das Dialogfeld von Google verwenden.

Nachdem Sie den Code Ihrer App aktualisiert haben, müssen Sie sie wieder in den Google Play Store bzw. den App Store hochladen. Dafür benötigen Sie möglicherweise Ihre Publisher-ID.

Beispiel für eine Publisher-ID: pub-000000000000000000

Mitteilungsabdeckung maximieren

Hier finden Sie weitere Informationen zu der Funktion „Mitteilungsabdeckung maximieren“. Diese dient als Sicherheitsnetz, um eine möglichst lückenlose Abdeckung gemäß dem IAB TCF für den Nutzertraffic in all Ihren Apps zu gewährleisten.


Google Play-Prämien

Hinweis: Dieser Abschnitt gilt nicht für AdMob.

Anzeigentechnologie-Anbieter ansehen

Daten zu Google Play-Prämien werden an die folgenden Anzeigentechnologie-Anbieter weitergegeben, die uns gegenüber belegt haben, dass sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Die Anbieter sind außerdem verpflichtet, unsere Datennutzungsrichtlinie einzuhalten, um Publisher-Daten zu schützen.

Die hier aufgeführten Anzeigentechnologie-Anbieter (einschließlich Google und andere Anzeigenquellen und Anbieter) dürfen die Daten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer für Analysen und für personalisierte Werbung verwenden.

Geben Sie Ihren Nutzerinnen und Nutzern gegenüber deutlich an, um welche Anbieter es sich handelt, und holen Sie ihre Einwilligung gemäß der Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU ein.

Sie können die ausgewählten Anzeigentechnologie-Anbieter entweder direkt im entsprechenden Dialogfeld auflisten oder Ihre Nutzerinnen und Nutzer auf eine separate Seite Ihrer Website weiterleiten, auf der Sie die Anbieter aufführen. In beiden Fällen sollten Sie zusätzlich auf die von den jeweiligen Anbietern selbst gemachten Angaben verlinken, um sicherzustellen, dass die Google-Richtlinie zur Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der EU eingehalten wird. Die Aktivitäten der Anbieter müssen aus ihren Angaben klar ersichtlich sein. Die obigen Links zu den Anbietern verweisen auf die jeweiligen Datenschutzseiten.

Einholen von Einwilligungen einrichten

Derzeit müssen Sie einen eigenen Dialog zur Einholung von Einwilligungen erstellen, damit Ihre Nutzerinnen und Nutzer im EWR, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz über eine Benachrichtigung auf Ihren Websites oder in Ihren Apps dazu aufgefordert werden, ihre Einwilligung zu geben.


Zusätzliche Überlegungen

Creatives auf Einwilligung prüfen (optional)

Sie können prüfen lassen, ob für Reservierungs- oder RTB-Creatives eine Einwilligung vorliegt. Wenn Sie das tun, können Sie benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, damit unbekannte Anbieter in Creatives nicht verhindern, dass ein Creative ausgeliefert werden kann.

Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern

„Benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen“ gilt sowohl für „Reservierungs-Creatives auf Nutzereinwilligung prüfen“ als auch für „Creatives von Partnern, die Echtzeitgebote nutzen, auf Einwilligung von Werbepartnern prüfen“. Wenn Sie diese Funktionen aktivieren, können Sie optional auch benutzerdefinierte URLs von Werbepartnern hinzufügen, um zu verhindern, dass unbekannte URLs automatisch gefiltert werden.

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