Parlamentarischer Geschäftsführer
| Fraktion | Erster Geschäftsführer | Weitere Geschäftsführer |
|---|---|---|
| Catarina dos Santos-Wintz[1] | Reinhard Brandl (CSU-Landesgruppe) Hendrik Hoppenstedt Frederik Bouffier Felix Schreiner[2] | |
| Bernd Baumann[3] | Stephan Brandner[4] Götz Frömming Enrico Komning Peter Felser | |
| Dirk Wiese[5] | ||
| Irene Mihalic[6] | Filiz Polat Anja Reinalter Claudia Müller | |
| Ina Latendorf | Doris Achelwilm Ulrich Thoden |
Der Parlamentarische Geschäftsführer (PGF) ist im politischen System Deutschlands ein Funktionsträger innerhalb einer parlamentarischen Fraktion, der die parlamentarischen und fraktionsinternen Alltagsgeschäfte führt. Im Gegensatz zum Bundesgeschäftsführer und zum Generalsekretär einer Partei ist der Wirkungskreis der Parlamentarischen Geschäftsführer das Parlament: auf Bundesebene der Deutsche Bundestag, auf Landesebene der jeweilige Landtag.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die wichtigste Aufgabe der Parlamentarischen Geschäftsführer ist es, die Geschäfte für ihre Fraktionen im Verhältnis zum Bundestag bzw. Landtag und den anderen Fraktionen zu regeln. Sie reichen die Themen ein und kümmern sich um den Ablauf der Parlamentsdebatten. Vor wichtigen Abstimmungen sorgen sie dafür, dass alle Abgeordneten anwesend sind. Sie sind die nächsten Mitarbeiter des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden. Darüber hinaus sind sie organisatorisch verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit und das Personalmanagement ihrer Fraktion.
Sie bereiten innerhalb ihrer Fraktionen und in Besprechungen der Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF-Runden) untereinander die Sitzungen des Ältestenrates vor, in denen die Tagesordnungen für die jeweils folgende Sitzungswoche festgelegt werden. Die Parlamentarischen Geschäftsführer achten unter anderem auch darauf, dass ihre Fraktionen bei kritischen Abstimmungen im Plenum „stehen“, das heißt, dass die Abgeordneten durch verschiedene Hinweise angehalten werden, auch tatsächlich zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.

Im Deutschen Bundestag sind die jeweiligen ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen Mitglied im Ältestenrat und bereiten die Tagesordnung in den sitzungstäglichen Geschäftsführerrunden vor.
Vergütung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Deutschen Bundestag erhalten die Parlamentarischen Geschäftsführer abseits der regulären Abgeordnetenentschädigung keine zusätzliche Amtszulage.[7] Sie können allerdings für ihre Funktion gesonderte Leistungen aus den Fraktionsmitteln beziehen, so zahlt beispielsweise die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihrem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer eine Funktionszulage in Höhe von 37,5 Prozent der normalen Diät.[8] In vielen Landtagen hingegen ist durch die Abgeordnetengesetze der Länder eine direkte Amtszulage auch für Parlamentarische Geschäftsführer geregelt. In Baden-Württemberg etwa beträgt diese 50 Prozent der regulären Entschädigung,[9] in Mecklenburg-Vorpommern 75 Prozent,[10] in Brandenburg hingegen nur 35 Prozent.[11]
In einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wurde im Juli 2000 die Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen nach der damaligen Fassung des Thüringer Abgeordnetengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht sah die Gefahr, dass durch die Funktionszulagen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzenden eine Einkommenshierarchie entstehen könne, die die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verletze.[12] Verfassungsrechtler und Rechnungshöfe kritisierten daraufhin auch ähnliche Regelungen in den anderen Bundesländern.[13] In einem Organstreitverfahren erklärte das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht das dortige Abgeordnetengesetz allerdings für zulässig, da die besonders zu entschädigenden Fraktionsstellen auf eine geringe Zahl begrenzt seien und die Parlamentarischen Geschäftsführer eine besonders herausgehobene Funktion erfüllen.[14]
Fraktionsgeschäftsführer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Fraktionsgeschäftsführer wird der Leiter einer Fraktionsverwaltung bezeichnet. Fraktionsgeschäftsführer sind im Gegensatz zu Parlamentarischen Geschäftsführern nicht Mitglied, sondern Angestellte der Fraktion. Teilweise sind auch andere Bezeichnungen für die Funktion gebräuchlich: in den Bundestagsfraktionen von Union und FDP wird die Position als „Leiter des Fraktionsbüros“ bezeichnet, in der Bundestagsfraktion der SPD als „Verwaltungsleiter“.[15]
Ausland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das französische Parlament kennt keine entsprechende Funktion. Im angelsächsischen Sprachraum werden sie Party Whip (in Anlehnung an den Einpeitscher bei der Fuchsjagd) genannt, da sie für die Disziplin beim Abstimmungsverhalten zuständig sind.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Sebastian Heer: Parlamentsmanagement. Herausbildungs- und Funktionsmuster parlamentarischer Steuerungsstrukturen in Deutschland vom Reichstag bis zum Bundestag. Droste, Düsseldorf 2015, ISBN 978-3-7700-5325-4.
- Klemens H. Schrenk, Markus Soldner (Hrsg.): Analyse demokratischer Regierungssysteme. Festschrift für Wolfgang Ismayr zum 65. Geburtstag. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-16309-3 (636 S.).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutscher Bundestag – Studioproduktion zum Thema vom 9. Mai 2007
- Cordula Eubel: Die Maschinisten der Demokratie. tagesspiegel.de, 21. März 2018, abgerufen am 21. März 2018 (Bericht über den Arbeitsalltag der Parlamentarischen Geschäftsführer des 19. Deutschen Bundestages).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Deutscher Bundestag - CDU/CSU-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
- ↑ Instagram. Abgerufen am 19. Mai 2025.
- ↑ Deutscher Bundestag - AfD-Fraktion. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
- ↑ Deutscher Bundestag - AfD-Fraktion. Abgerufen am 16. April 2023.
- ↑ TAZ 7.5.2025. Abgerufen am 7. Mai 2025.
- ↑ Deutscher Bundestag - Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgerufen am 22. Dezember 2021.
- ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz - AbgG) – § 11 Abgeordnetenentschädigung. In: gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Transparenz. In: gruene-bundestag.de. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags – § 5 Entschädigung. In: landesrecht-bw.de. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern – § 6 Entschädigung. In: landesrecht-mv.de. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg (Abgeordnetengesetz - AbgG). In: brandenburg.de. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig. In: bundesverfassungsgericht.de. 21. Juli 2000, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ Landtagsabgeordnete kassieren Millionen Euro verdeckte Zulagen. ( vom 1. Juni 2016 im Internet Archive) Südwestrundfunk, 20. September 2010.
- ↑ Geschäftsführer dürfen zulegen. In: taz.de. 1. Oktober 2013, abgerufen am 8. Oktober 2026.
- ↑ #Schrenk 2010, Seite 323–328.
