Energiesicherheit

jederzeitige Verfügbarkeit von Energieträgern und Nutzenergie

Energieversorgungssicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Energiesystems, Verbraucher zuverlässig, ausreichend und dauerhaft mit Energie zu versorgen. Dies bezieht sich sowohl auf die Menge der Energie (marktseitige Versorgungssicherheit) als auch durchgehende Verfügbarkeit (netzseitige Versorgungssicherheit wie Netzstabilität). Häufig wird vereinfachend von Energiesicherheit gesprochen. Dies ist ein weiter gefasster Begriff, der je nach Definition zusätzlich geopolitische, wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte umfassen kann.

Die Energiepolitik zielt auf die Gewährleistung von Energieversorgungssicherheit ab, die durch eine Gestaltung der Rahmenbedingungen erfolgt.[1] Energiesicherheit hat ökonomische, ökologische, soziale und geopolitische Bedeutung, weshalb die kurz- wie langfristige Gewährleistung der Energiesicherheit ein wichtiges Politikziel ist. Die jederzeitige Verfügbarkeit von Energie ist weltweit für alle Wirtschaftssubjekte (Privathaushalte, Unternehmen, Staat) für Produktion und privaten Verbrauch unentbehrlich. Die Energiesicherheit wird durch die vier Faktoren „Vorhandensein“ (englisch availability), „Erschwinglichkeit“ (englisch affordability), „Akzeptanz“ (englisch acceptability) und „Zugänglichkeit“ (englisch accessibility) charakterisiert.[2] Energiesicherheit kann definiert werden als „Zustand der Wirtschaft, welcher die Deckung des aktuellen und perspektivischen Bedarfs der Verbraucher an Brennstoffen und Energie auf eine technisch wie wirtschaftlich sinnvolle Weise und entsprechend der Anforderungen des Umweltschutzes sicherstellt“.[3]

Der Fokus der IEA ist im Wesentlichen auf Energiesicherheit, ökonomische Entwicklung und Umweltbewusstsein gerichtet.[4]

Durch den Russisch-Ukrainischen Krieg sowie den Irankrieg erlangte die Erhöhung der Energiesicherheit durch den Ausbau erneuerbarer Energien stark an Bedeutung, da beide Kriege globale Energiepreisschocks auslösten. Erwartet wird, dass die deutsche bzw. europäische Energiesicherheit durch die Politik der Regierung Trump zudem stärker in den Fokus rückt.[5]

Begriffsgeschichte

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Der Begriff der Energiesicherheit geht zurück auf die erste Ölkrise ab Oktober 1973, als die OPEC die Erdölförderung bewusst um 5 % drosselte und diese Angebotslücke zu einer drastischen Erhöhung der Ölpreise führte. Als unmittelbare Reaktion wurden zeitweise Fahrverbote verordnet. Autofreie Tage und Tempolimits wurden in Deutschland und der Schweiz an einigen Sonntagen angeordnet, in Österreich mussten sich die Autofahrer für einen individuellen autofreien Wochentag entscheiden. Darüber hinaus gerieten die Energiekosten in den Fokus und Aspekte wie die Qualität der Energiedienstleistung (Versorgungssicherheit) oder Nachhaltigkeit wurden diskutiert.[6] Die Europäische Kommission wies im Jahre 2000 darauf hin, dass „eine Energiestrategie insbesondere darauf ausgerichtet sein muss, im Hinblick auf das Wohl der Bürger und der Wirtschaft sicherzustellen, dass Energieträger fortlaufend und zu für alle Verbraucher erschwinglichen Preisen auf dem Markt zur Verfügung stehen, ohne dass Umwelterwägungen und das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung in den Hintergrund gedrängt werden“.[7]

Die Energiesicherheit ist seit der ersten Ölkrise weltweit ein zentraler Bestandteil politischen Handelns. Stand zunächst die kurzfristige Versorgungssicherheit mit (günstigem) Erdöl sowie die Reduzierung der Abhängigkeit von ölexportierenden Staaten im Vordergrund, so wandelte sich im Laufe der Zeit die Wahrnehmung der Energiesicherheit und schloss auch Erdgas und die Stromversorgung ein. Auch die durch die Reichweite begrenzte Endlichkeit fossiler Energieträger und damit die langfristig gesehen unsichere Energiebasis der modernen Gesellschaft sowie Umweltprobleme durch konventionelle Energieträger kamen hinzu. Daneben spielen heute die mögliche politische Erpressbarkeit durch energieträgerexportierende Staaten wie z. B. Russland oder die OPEC-Länder oder Unterbrechungen der Versorgung durch Blockade der Transportwege (wie im Irankrieg) und Sabotage der Infrastruktur durch terroristische Angriffe ein Rolle.

Ein zunehmender Aspekt ist die Gewährleistung der unterbrechungsfreien Elektrizitätsversorgung in einer sich im Rahmen der Energiewende wandelnden Energiewirtschaft. Durch den damit einhergehenden forcierten Ausbau erneuerbarer Energien ergibt sich einerseits eine größere Energiesicherheit infolge geringerer Abhängigkeit von sich erschöpfenden herkömmlichen Energieressourcen sowie deren Exportstaaten, andererseits aber die Notwendigkeit die schwankende Produktion von Windkraft- und Photovoltaikanlagen durch den Ausbau des Stromnetzes, den Einsatz schnell regelbarer Kraftwerke für die Reserveleistung, intelligente Stromnetze (Smart Grids) und leistungsfähige Energiespeicher auszugleichen.

Die Energiesicherheit ist gefährdet, wenn es bei Eigenproduktion zu Betriebsstörungen kommt (Betriebsrisiko), bei Importen die exportierenden Staaten ein Exportverbot aussprechen (Erfüllungsrisiko) oder in den Energienetzen technische Probleme zu Netzstörungen führen (Transportrisiko).

Europäische Union

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Gemäß Art. 194 Abs. 1 AEUV verfolgen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem die Staatsziele der Sicherstellung des Funktionierens eines Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und die Förderung der Interkonnektion der Energienetze. In der Europäischen Union ist der Energiebedarf sehr hoch bei gleichzeitig hoher Abhängigkeit von Importen fossiler Energie. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Importe meist aus politisch und sozio-ökonomisch instabilen Weltregionen (Naher Osten, Russland, Zentralasien) stammen.[8] Beispielsweise importierten die EU-Staaten vor Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine im Jahr 2022 rund 25,7 % ihres Erdöls sowie 38,1 % ihres Erdgases aus Russland.[9] Zudem stammten rund 40 % des angereicherten Urans für den Betrieb von Kernkraftwerken aus Russland sowie dem als kremltreu geltenden Kasachstan. Um die Versorgungssicherheit in Ungarn und der Slowakei sicherzustellen, die knapp bzw. gut die Hälfte ihres jeweiligen Strombedarfs mit Kernenergie decken, wurden im März und April 2022 Sondergenehmigungen erteilt, um trotz des nach Kriegsbeginn verhängten EU-Flugverbots für russische Flugzeuge Brennstäbe aus Russland einzufliegen.[10] Auch im Jahr 2026 bestand weiterhin eine Abhängigkeit von russischen Öl- und Gasimporten,[11] die bis Ende 2027 behoben werden soll.[12]

Deutschland

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Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) trat im Januar 1975 in Kraft und sollte gemäß § 1 Abs. 1 EnSiG den lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört und die Gefährdung oder Störung der Energieversorgung durch marktgerechte Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit unverhältnismäßigen Mitteln zu beheben ist. Es ermöglicht unter anderem den Erlass von Vorschriften für Produktion, Transport, Lagerung, Verteilung, Abgabe, Bezug, Verwendung sowie für Höchstpreise von Erdöl und Erdölerzeugnissen und anderen Energieträgern, von elektrischer Energie und sonstigen Energien (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EnSiG). In der Novelle mit Wirkung zum 22. Mai 2022 wurden weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung geschaffen. Möglich ist seitdem eine Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur und als Ultima Ratio die Enteignung. Auch wurde die Möglichkeit für befristete Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten vorgesehen.[13]

Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) von 1998 (mit mehreren späteren Novellen) enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. ist nach § 1 Abs. 1 EnWG eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Das EnWG behandelt unter „sicher“ sowohl die Technologie als auch die Vorratshaltung. Energieanlagen sind nach § 49 Abs. 1 EnWG so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Energieversorgungsunternehmen mit einer Betriebsgröße von mehr als 100 Megawatt Nennleistung müssen gemäß § 50 Abs. 1 EnWG ständig Mineralöl, Kohle oder sonstige fossile Brennstoffe und Gas aus Flüssiggas als Vorrat halten, der 30 Tage Stromverbrauch deckt.

Die Betreiber von Übertragungsnetzen haben insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen (§ 12 EnWG). Das gilt auch für die Betreiber von Fernleitungsnetzen (§ 15 EnWG). Investitionen, die der Versorgungssicherheit dienen, können nach § 21a EnWG durch Rechtsverordnung begünstigt werden. Auch bestehen Begünstigungen bezüglich des Planfeststellungsverfahren nach § 43b EnWG, wenn die Versorgungssicherheit berührt ist.

Die Versorgungssicherheit wurde seit 2008 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Form eines Monitorings überwacht (§ 51 EnWG), worüber die Bundesnetzagentur berichtet (§ 63 EnWG).[14] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (später Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) veröffentlichte ab 2011 mehrere Berichte über die bei dem Monitoring der Versorgungssicherheit gewonnenen Erkenntnisse,[15][16] zuletzt im Juli 2022 mit Fokus auf die Gasversorgung.[17] Seit 2021 ist die Bundesnetzagentur allein für das Monitoring zuständig. Stellt sich heraus, dass die Versorgungssicherheit mit den vorhandenen Anlagen und den getroffenen Maßnahmen zur Energieeffizienz nicht gesichert ist, kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Bau neuer Kapazitäten oder Nachfragesteuerungsmaßnahmen verordnen (§ 53 EnWG).

Diskussion um Atomausstieg

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„Stromlücke“ oder „Versorgungslücke“ sind politische Schlagwörter. Das Umweltbundesamt kam bereits 2008 in einer Studie zum Schluss, dass Szenarien zur „Stromlücke“ übertrieben erscheinen und dass es Alternativen gebe.[18] Dieser Studie zufolge könnten die wegfallenden Kapazitäten der Kohle- und Kernkraftwerke durch Fortschritte bei der Effizienz, Neubau von effizienten Kohlekraftwerken (abhängig von der Entwicklung des Emissionshandels) und Kraftwärmekopplung sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien „spielend aufgefangen werden, sofern rechtzeitig politisch nachgesteuert“ werde. Dies ergaben auch Berechnungen des Aachener Technologie-Instituts ISuSI.[19][20][21]

Auch der Monitoringbericht 2008 des Bundeswirtschaftsministeriums zur Versorgungssicherheit sah keine Gefahr eines Versorgungsengpasses bei dem 2003 beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie, selbst bei einem konservativ geschätzten Wachstum der Erneuerbaren Energien auf nur 23 Prozent bei der Bruttostromerzeugung bis 2020.[15]

Dagegen sah eine 2008 von der Deutschen Energie-Agentur ausgearbeitete und von den großen Energieversorgungsunternehmen finanzierte Kurzanalyse zur Kraftwerks- und Netzplanung die entsprechenden Thesen als belegt an.[22] Die Neutralität der Analyse war umstritten.[23]

Nach der Bundestagswahl 2009 ging die schon im Wahlkampf zuvor geführte Diskussion weiter, ob eine Laufzeitverlängerung (LZV) für die seinerzeit 17 aktiven Kernreaktoren sinnvoll sei. Umweltschützer äußerten die Befürchtung, aufgrund von neuen Kapazitäten bzw. laufzeitverlängerten Kernkraftwerken könne der Ausbau erneuerbarer Energie-Anlagen ins Stocken kommen. Die Bundesregierung beschloss im Herbst 2010 eine LZV und brachte sie zügig durch das Gesetzgebungsverfahren.

Am 11. März 2011 begann die Nuklearkatastrophe von Fukushima. Wenige Tage später verkündete die Bundeskanzlerin einen radikalen Wechsel der deutschen Atompolitik. Acht der 17 Kernreaktoren wurden ausgeschaltet (siehe Atom-Moratorium) und verloren im August 2011 ihre Betriebsgenehmigung. Damit endete die Diskussion um den Atomausstieg schlagartig und ebenso die Diskussion, ob der Bau einiger neuer Kohlekraftwerke (Laufzeit von 30 bis 50 Jahren) trotz LZV noch sinnvoll sei. Seit dem Atomausstieg steht der nun erforderliche zügige Ausbau erneuerbarer Energien im Fokus. Im Zuge des Atomausstiegs überließ die Bundesregierung der Bundesnetzagentur die Entscheidung, ob es sinnvoll sei, ein ausgeschaltetes Atomkraftwerk als Kaltreserve einsatzbereit zu halten. Die Bundesnetzagentur verneinte diese Frage. Im Januar 2012 begann in ganz Europa eine etwa vierwöchige Kältewelle. Russland teilte mit, seine Gaslieferungen nach Westeuropa zu drosseln.

Anfang Januar 2012 musste der Block C des Kernkraftwerk Gundremmingen – Netto-Leistung 1288 Megawatt – zum Austausch von defekten Brennelementen außerplanmäßig heruntergefahren werden. Dies glichen andere Kraftwerke aus, unter anderem österreichische Reservekraftwerke.[24][25] Deutschland blieb aber selbst während dieser Kältewelle zur Spitzenlast Nettostromexporteur. Im Tagesschnitt wurden 150 bis 170 GWh Strom exportiert, entsprechend der Erzeugung von 5 bis 6 großen Kernkraftwerksblöcken.[26]

Die Bundesnetzagentur und auch das Forum Netzintegration der Deutschen Umwelthilfe sahen die Situation gelassen. Die Netzbetreiber hätten sich gut auf die Wintermonate vorbereitet, wenn teilweise viel Wind-, aber wenig Sonnenstrom im Netz sei, so die Bundesnetzagentur. Nach ihren Informationen hielten die Stromnetzbetreiber Ende 2011 zwei Gigawatt Leistung als Reservekapazität vor – das sei ausreichend.[27]

In der 2013 vom Öko-Institut veröffentlichten Studie „Auswirkungen des deutschen Kernenergie-Ausstiegs auf den Stromaustausch mit den Nachbarländern“[28] wurde untersucht, welche Auswirkungen das Abschalten der Kernkraftwerke auf den Stromaustausch der Bundesrepublik mit den europäischen Nachbarn hatte. Demnach erhöhten sich die Importe im Frühjahr und Sommer 2011 kurzfristig; dies habe aber hauptsächlich an jahreszeitlichen Effekten und lange geplanten Kraftwerksrevisionen gelegen. Zudem handelte es sich um ein starkes Wasserkraftjahr in Schweden und Norwegen mit entsprechenden preisgünstigen Stromüberschüssen auf dem europäischen Markt. Der Ausstieg führte demnach nicht zu einem Mangel inländischer Kraftwerkskapazitäten.[29]

Nach dem Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 und des Gas-Lieferstopps seitens Russlands beschloss die Ampelkoalition, die letzten drei in Deutschland noch betriebenen Kernreaktoren (Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2) über den 31. Dezember 2022 hinaus zu betreiben, um die Energiesicherheit und die Netzstabilität zu gewährleisten sowie den Strompreis (welcher durch die erhöhten Gaspreise stark gestiegen war) zu dämpfen. Die drei Kernreaktoren liefen dann bis zum 15. April 2023 im Streckbetrieb weiter und nutzten die vorhandenen Brennelemente bei abnehmender Leistung.

Diskussion um erneuerbare Energien

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Auch in der Diskussion um den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien ist das Thema Versorgungssicherheit ein kontroverses. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wächst kontinuierlich. Während im Jahr 2012 dieser 23 % erreichte, stammte im Jahr 2025 bereits mehr als 55 % des inländischen Stroms in Deutschland aus erneuerbaren Energiequellen.[30] Eine wesentliche Eigenschaft erneuerbarer Energien ist die Tatsache, dass diese in Abhängigkeit von Wind bzw. Sonnenstand und Wetter in unterschiedlichem Umfang zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit sind daher Investitionen in Netze, Speichertechnologien oder Schattenkraftwerke notwendig. In welchem Umfang hier Aufwände entstehen ist politisch umstritten.

Die Stromerzeugung durch Photovoltaik wirkt in Deutschland im Winter preismindernd und ausgleichend, führt jedoch im Sommer tendenziell zu Stromüberschüssen und negativen Preisen, weil die Speicherkapazitäten noch nicht ausreichend ausgebaut sind.[31]

Diskussion um Importabhängigkeit von russischem Erdgas

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Deutschland deckte bis April 2022 etwa je ein Drittel seines Erdgas- und Erdölbedarfs aus Russland und befand sich damit in starker Abhängigkeit. Der damalige EU-Energiekommissar Günther Oettinger räumte bereits 2014 ein, Russland sitze in Hinsicht auf die Gaslieferungen „kurzfristig am längeren Hebel“[32] und stellte Pläne vor, um die Abhängigkeit der EU von Russland zu verringern. Demnach sollten höhere europäische Gasvorräte eine Lücke von 50 bis 60 Tagen auch ohne Importe bedienen können. Die Kommission plante zudem EU-weite Notfallpläne und wollte Länder wie Norwegen oder Algerien zu höheren Liefermengen verpflichten.[32] Der Bundesverband Erneuerbare Energie sowie Umweltverbände kritisierten die Pläne als nicht weitreichend genug. Stattdessen müssten erneuerbare Energien ausgebaut werden und die Energieeffizienz in Gebäuden und in der Industrie verbessert[33] und die Importabhängigkeit von russischem Gas halbiert werden.[34]

Der Gasspeicher Rehden bei Bremen, der 20 Prozent der deutschen Speicherkapazität umfasst, wurde 2012 von Wintershall Dea an ein deutsch-russisches Joint Venture Astora verkauft und von Gazprom betrieben. Zusätzlich erhielt Gazprom Beteiligungen an Erdgasspeichern im niedersächsischen Jemgum und im österreichischen Haidach, welcher ebenfalls zu den größten Gasspeichern Westeuropas gehört. Gazprom hatte damit erstmals Zugriff auf die Gasinfrastruktur in Deutschland. Über die Speicher-Transaktion hinaus übertrug Wintershall auch das bislang gemeinsam betriebene Erdgashandelsgeschäft in Deutschland vollständig an Gazprom. Dies sicherte der russischen Regierung den Zugriff auf ein Fünftel der deutschen Gasspeicherkapazität und ein Fünftel des Gashandelmarktes. Von der Europäischen Kommission wurde diese Transaktion im Dezember 2013 ohne zusätzliche Auflagen zum Vollzug bis Mitte 2014 genehmigt.[35]

Am 30. März 2014 unterzeichnete der deutsche Energieversorger RWE einen Vertrag zum Verkauf seiner Öl- und Gastochter RWE Dea an die Luxemburger Investmentgesellschaft LetterOne Group unter Führung des russischen Oligarchen Michail Fridman. Die milliardenschwere Transaktion wurde trotz der Bedenken der britischen Regierung zu Beginn der ersten Märzwoche 2015 abgeschlossen.

Eine Studie der Universität Köln von 2018 zur Energiesicherheit Deutschlands analysierte die Abhängigkeit von russischem Gas und der Verfügbarkeit von Alternativen. Sie stellte heraus, dass „Deutschland die Diversifizierung von Lieferländern, -routen und -quellen extrem vernachlässigt hat und entsprechend hochgradig abhängig von Russland ist“, sah aber wegen der gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit keine besondere Gefahr eines Lieferausfalls. Der Handel mit erdgasreichen Regionen (Aserbaidschan, Algerien, Libyen, Nigeria, Naher Osten) sollte auf EU-Ebene vorangetrieben werden, sei aber durch politische Instabilitäten bedroht. Zudem kommen Lieferungen aus USA und Kanada als Flüssigerdgas (LNG) in Betracht.[36] Im Jahr 2026 stammen fast alle LNG-Lieferungen aus den USA (Marktanteil ca. 10 bis 11 %).[37]

Deutschland deckte bis April 2022 etwa je ein Drittel seines Erdgas- und Erdölbedarfs aus Russland und befand sich damit in starker Abhängigkeit. Am 30. März 2022 rief Bundesminister Robert Habeck in Abstimmung mit der EU die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus, um die Versorgungssicherheit für den Fall einer Eskalation seitens Russland zu gewährleisten.[38] Am 23. Juni 2022 wurde nach Unterbrechung der Versorgung durch die Nord-Stream-Pipeline die Alarmstufe ausgerufen (seit 1. Juli 2025 wieder Frühwarnstufe). Die ausfallenden Lieferungen aus Russland wurden teilweise durch Norwegen, Belgien und die Niederlande kompensiert. Der Aufbau von LNG-Terminals wurde beschleunigt. Trotzdem vervierfachte sich der Gaspreis im Gasgroßhandel zwischen März 2022 und Ende August 2022.[39][40] Das Unternehmen Uniper geriet in wirtschaftliche Schwierigkeiten, da die vertraglichen Lieferverpflichtungen weiterbestanden. Am 8. Juli 2022 stellte Uniper daher beim Bund einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen, um den Liquiditätsbedarf zu decken, die am 22. Juli 2022 bewilligt wurden. Die UBG Uniper Beteiligungsholding GmbH der Bundesrepublik Deutschland gab am 21. Dezember 2022 bekannt, dass ihr 98,56 % der Uniper-Aktien gehörten. Im Mai 2026 kündigte der Bund an, die Reduzierung seines Mehrheitsanteils an Uniper bis auf die Sperrminorität einzuleiten.

Eine Studie des Fraunhofer IWES bestätigte 2024, dass ein forcierter Ausbau der erneuerbaren Energien (u. a. Biogas) die zu empfehlende Option zur Reduzierung der Importabhängigkeit von Erdgas sei.[41]

Diskussion um dezentrale Stromversorgung mit Blockheizkraftwerken

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Als Lösung für die gegenwärtig besonders im Winter eintretende Gefahr eines Stromengpasses wird nun der verstärkte Einsatz von Blockheizkraftwerken, insbesondere Mini-Blockheizkraftwerken diskutiert, weil diese genau dann besonders viel Strom produzieren, wenn auch besonders viel Wärmebedarf für Wärmepumpenheizung besteht, z. B. an kalten Winterabenden. Blockheizkraftwerke haben einen hohen Wirkungsgrad, da die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme zum Heizen verwendet wird.[42][43]

Diskussion um Kohlekraftwerke

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Nach Ansicht von Umweltorganisationen waren 2010 zur Deckung der Stromnachfrage keine weiteren Kohlekraftwerke über die bereits im Bau befindlichen Kraftwerke hinaus mehr erforderlich, weil erneuerbare Energien und Energieeffizienz den Strombedarf decken könnten, auch wenn alte Kohlekraftwerke vom Netz gingen. „Kraftwerksprojekte fallen wie Dominosteine“, überschrieb das Handelsblatt im Februar 2010 einen Bericht über zahlreiche zurückgezogene Planungen neuer Kohlekraftwerke in Deutschland.[44] Dabei spielten wirtschaftliche Faktoren eine Rolle: „Angesichts des rasant wachsenden Anteils erneuerbarer Energien, deren Stromerzeugung stark schwankt, wird es immer schwieriger, ein Kohlekraftwerk über lange Zeiträume im Volllastbetrieb zu fahren. Das macht den Betrieb weniger wirtschaftlich“, konstatierte das Handelsblatt. Zudem ließen steigende Kosten für den Kraftwerksneubau, den Brennstoff Kohle und für Emissionszertifikate die Rentabilität neuer Kohlekraftwerke ebenso schrumpfen wie die Aussicht auf längere Laufzeiten der Atomkraftwerke.[45]

Nach Ansicht des Sachverständigenrats für Umweltfragen waren weder längere AKW-Laufzeiten noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Der Rat warnte davor, dass durch signifikante Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke Überkapazitäten im System entstehen. Die konventionellen Kraftwerke seien auf Dauer nicht mit der erneuerbaren Stromerzeugung vereinbar, da ihre Leistung nicht schnell genug an die Schwankungen der Wind- und Sonnenenergie angepasst werden kann. Das dauerhafte Nebeneinander von konventioneller und wachsender erneuerbarer Stromerzeugung würde das System ineffizient und unnötig teuer machen. Olav Hohmeyer, Mitglied im Sachverständigenrat, betonte: „Für die Übergangszeit sind weder Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke noch neue Kohlekraftwerke erforderlich. Die Brücke zu den erneuerbaren Energien steht bereits.“[46][Anm. 1]

Deutschland reduziert schrittweise die Obergrenze für Kohleverstromung seit 2020 und plant den vollständigen Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland gemäß Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bis spätestens 2038.[47]

Deutscher Energiemarkt (Reserven)

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Spätestens seit der ersten Ölkrise ist deutlich, dass eine Versorgungssicherheit in Bezug auf Erdölprodukte nur eingeschränkt besteht. Zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit haben daher die meisten Staaten Strategische Ölreserven angelegt, die Schwankungen und Unterbrechungen der Versorgung ausgleichen sollen. Der 1978 gegründete Erdölbevorratungsverband (EBV), der aus den am deutschen Markt beteiligten Lieferanten besteht, soll Erdöl und Erdölerzeugnisse (Benzin, Dieselkraftstoff, Heizöl EL und Flugturbinenkraftstoff [Kerosin]) gemäß Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) im Umfang von mindestens 90 Tagen absichern.[48] Der EBV darf die Reserven nur auf Weisung des Bundeswirtschaftsministers und nur zum aktuellen Marktpreis veräußern. Ein Mitspracherecht haben die IEA und die EU.

Auch für Erdgas bestehen entsprechende Erdgasspeicher für die Gasreserve. Die Kapazität beträgt in Deutschland mindestens den Verbrauch für 90 Tage. Der Füllungsgrad wird von der Bundesnetzagentur überwacht und soll zum Stichtag 1. November zu mindestens 80 % betragen (§ 35a ff. EnWG).[49] Allerdings ist das Ziel 2026 durch die weltweit angespannte Versorgungslage aufgrund der kriegsbedingten Blockade der Straße von Hormus angespannt.

Österreich

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Das Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012) mit mehreren Änderungen bis 2024 regelt die Maßnahmen zur Versorgungssicherheit in Österreich für feste und flüssige Energieträger, Elektrizitätsversorgung und Erdgasversorgung. Der Energielenkungsbeirat (§36 des EnLG) des österreichischen Klimaschutzministeriums berät bei besonderen Vorkommnissen der Energieversorgung.[50] Das österreichische Energie-Infoportal veröffentlicht aktuelle Werte der Energieversorgung.[51]

Im Mai 2018 hat die Bundesregierung eine Klima- und Energiestrategie für Österreich („#mission 2030“) beschlossen. Im Hinblick auf die Umsetzung der „#mission2030“ und das Regierungsprogramm wird ein integrierter Netzinfrastrukturplan für den Bereich Strom und Gas zur Stärkung der Versorgungs- und Energiesicherheit in Österreich erarbeitet.[52] Diese umfasst die Erschließung heimischer, insbesondere erneuerbarer Energiequellen und die Reduzierung der Abhängigkeit von einzelnen großen Importländern und Energierouten durch Diversifikation.

Die 2018 vorgestellte „Energiestrategie 2050“ des Schweizer Bundesrats soll die „neue Ausgangslage vorteilhaft nutzen und ihren hohen Versorgungsstandard erhalten“ und dazu beitragen, die energiebedingte Umweltbelastung der Schweiz zu reduzieren.[53] Die staatliche Regulierungsbehörde Eidgenössische Elektrizitätskommission warnte im Mai 2019 vor Stromrationierungen bei einem Totalausfall von russischem Erdgas.[54]

Die „Grundsätze der Energiepolitik“ von 2026 zielen auf einen möglichst raschen Zubau der inländischen Stromproduktion, eine weitgehende Elektrifizierung/Dekarbonisierung der Energieversorgung und eine effizientere Energienutzung.[55]

Wirtschaftliche Aspekte

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Die zuverlässige Energieversorgung ist eine der wesentlichsten Grundlagen für eine funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft. Energie ist gewissermaßen ein Produktionsfaktor, ohne den die Wirtschaft weder in der Produktion noch im Verbrauch verzichten kann. Soll die Wirtschaft funktionieren, ist eine jederzeitige Verfügbarkeit von Energie erforderlich. Diese jederzeitige Verfügbarkeit von Energie lässt sich in verschiedene Kategorien aufteilen:[56]

Energie Definition Energieträger
Primärenergie Energie in ursprünglicher, noch nicht weiterverarbeiteter FormErdgas, Erdöl, Kohle, Sonnenstrahlung, Uran, Wind
Endenergie Energie in der dem Energieverbraucher gelieferten FormErdgas, Fernwärme, Kraftstoffe, elektrischer Strom
Nutzenergie Energie in der vom Endverbraucher genutzten Formelektrisches Licht, Heizung, Kühlung, Antrieb von
Kraftfahrzeugen und Maschinen

Die jederzeitige Verfügbarkeit von Energie entsprechend dem Verbrauch soll durch den Energiemarkt sichergestellt werden. Marktteilnehmer beschaffen Primärenergie (Energieträger), Energieversorgungsunternehmen stellen Endenergie in Eigenerzeugung her oder importieren und lagern sie für Energieverbraucher.[57] Energie ist nur begrenzt und aufwändig transportfähig (Tankwagen, Tankschiff, Tankflugzeug) und lagerfähig (Kavernen für Erdöl, Erdgasspeicher, Kohlehalden, Biomasse), ihr Transport ist an Energienetze (Gasnetze, Leitungsnetze, Pipelines, Stromnetze) gebunden und muss bei der Stromversorgung in jedem Moment entsprechend dem Verbrauch erzeugt werden. Wegen dieser begrenzten Lagerfähigkeit fallen Energieerzeugung und Energieverbrauch meist zusammen. Dies erhöht das Lagerrisiko eines Lieferengpasses, wenn Energieversorger nicht sofort die vom Verbraucher aktuell benötigte Energie liefern könnten (Angebotslücke im Augenblick eines Nachfrageüberhangs). Diese Thematik bildet den Kern der Energiesicherheit.

Insbesondere energieintensive Wirtschaftssubjekte mit relativ hohen Energiekosten sind auf Energiesicherheit angewiesen. Bei ihnen wirkt sich ein Anstieg der Energiepreise (Strompreis, Ölpreis, Gaspreis) überproportional aus. Sie sind für diese Wirtschaftszweige ein Kostentreiber, der die Ertragslage erheblich beeinflussen kann. Steigende Energiepreise sind meist nicht nur auf Knappheit des Angebots zurückzuführen, sondern auf Angst und Spekulation.

Die Abkehr von fossilen Brennstoffen zu Gunsten erneuerbarer Energien macht die Produktion von Energie volatiler, weil die Witterungsbedingungen als Produktionsvoraussetzung hinzukommen. Die sofortige Verfügbarkeit ist bei Solarenergie, Wasserkraft oder Windenergie stark von der Wetterlage abhängig. Fehlt es an Sonnenschein (mindestens in der Nacht) und Wind (Dunkelflaute), kann nur wenig Solarenergie und Windenergie erzeugt werden; lange Trockenheit beeinträchtigt die Erzeugung von Wasserkraft und auch die Erzeugung von Strom aus Kernkraftwerken. Der Volatilität erneuerbarer Energien steht die hohe Eigenversorgung gegenüber. Ein hoher Selbstversorgungsgrad an Energieträgern senkt die Gefahr einer starken Importabhängigkeit, wie sie in Deutschland und anderen Staaten beim Energie- und Strommix vorhanden ist. Politische Konflikte wie der russische Überfall auf die Ukraine oder der Irankrieg 2026 beeinträchtigen oder gefährden die Versorgungssicherheit. Die Energiepolitik der EU wird weiterentwickelt, zum einen durch den europäischen Grünen Deal und zum anderen durch die Anstrengungen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland bis Ende 2027 zu beenden, die Klimaziele ambitionierter zu gestalten und die grenzübergreifende Energiesolidarität zu stärken.[58]

Eine Kennzahl zur Messung der Energiesicherheit in einzelnen Staaten ist der International Energy Security Risk Index.[59]

Siehe auch

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Literatur

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  • Detlef Dauke: Energieversorgungssicherheit: zentrale Herausforderung der deutschen und europäischen Energiepolitik. In: „Europäische Energieversorgung im Zeichen des Klimawandels und der Energieverknappung“ : Europäische Energiekonferenz aus Anlass des 200-jährigen Jubiläums des Erfurter Fürstenkongresses 1808. [Tagung, 07./08. Oktober 2008, Mercure Grand Hotel, Erfurt] (= Reihe Tagungsberichte / Europäisches Informations-Zentrum Thüringen; Bd. 65) / Europäisches Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei (Herausgebendes Organ), Dietmar Görgmaier (Red.). Burkhardt Verl., Erfurt 2009, ISBN 978-3-937981-42-0, S. 39–56.
  • Peter Franke: Sicherheit der Energieversorgung: Herausforderungen für Übertragungsnetzbetreiber und Regulierungsbehörde. In: Versorgungssicherheit in der Energiewende – Anforderungen des Energie-, Umwelt- und Planungsrechts: Dokumentation des 18. Leipziger Umweltrechtlichen Symposions des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung – UFZ am 18. und 19. April 2013 (= Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht; Bd. 25) / Kurt Faßbender; Wolfgang Köck (Hrsg.). Nomos Verlagsges., Baden-Baden 2014, ISBN 978-3-8487-1188-8, S. 19–38.
  • Sebastian Merk: Regulierung der Gasspeicher zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit. In: RdE – Recht der Energiewirtschaft. (ISSN 0944-128X) [31. Jg.?] H. 10/11 (2022), S. 449–457.
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Anmerkungen

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  1. ↑ Die Aussage dieser SRU-Pressemitteilung vom 5. Mai 2010 bezieht sich auf eine potentielle Zukunft des Jahres 2050 und lässt den bis dahin notwendigerweise auf das 3- bis 5-fache steigenden Strombedarf der Volkswirtschaft zur Verdrängung aller fossilen Energieträger nicht sichtbar werden.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Caroline Mükusch: Vernetzte Energiesicherheit. In: Globale Gesellschaft und internationale Beziehungen. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-93399-3, S. 56 (google.de [abgerufen am 5. Mai 2024]).
  2. ↑ Jingzheng Ren, Benjamin K. Sovacool: Quantifying, measuring, and strategizing energy security: Determining the most meaningful dimensions and metrics. In: Energy. Band 76, 2014, S. 841, doi:10.1016/j.energy.2014.08.083.
  3. ↑ Marcin Piechocki: Probleme der Energiesicherheit aus polnischer Perspektive. In: Jochen Franzke (Hrsg.): Europa als Inspiration und Herausforderung. Potsdam 2011, S. 97.
  4. ↑ IAE. In: Kompakt-Lexikon Wirtschaftspolitik. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2014, ISBN 978-3-658-03037-7 (google.de [abgerufen am 4. Mai 2024]).
  5. ↑ Martin Kaltschmitt: Erneuerbare Energien in Deutschland 2025. Stand und Perspektiven. 2 Auflage, Wiesbaden 2026, S. V.
  6. ↑ Christian Winzer: Conceptualizing Energy Security. In: EPRG Working Paper. Nr. 1123, Juli 2011, S. 4 ff. (englisch, cam.ac.uk [PDF; abgerufen am 14. September 2026]).
  7. ↑ Hin zu einer europäischen Strategie für Energieversorgungssicherheit. In: Grünbuch. Europäische Kommission, 29. November 2000, S. 769.
  8. ↑ Frank Umbach, Globale Energiesicherheit: Strategische Herausforderungen für die europäische und deutsche Außenpolitik, 2003, ISBN 978-3-486-56740-3, S. 34.
  9. ↑ EU soll ab 2027 kein Öl und Gas mehr aus Russland beziehen. In: Die Zeit. 10. März 2022. Abgerufen am 25. Mai 2022.
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